Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 6

Stadtvertretervorsteherin Grugel erinnert an die Beratung in der letzten Stadtvertretersitzung.

Stadtvertreter Plückhahn bemängelt die immer noch fehlenden finanziellen Auswirkungen.

Frau Kretschmer geht daraufhin sehr ausführlich auf die einzelnen zu übertragenden Aufgaben (lt. Begründung zur Vorlage) ein. Sie macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Mehrzahl der Aufgaben bereits im Leistungskatalog der Schulsekretärin enthalten ist. Ob künftig der Zeitanteil geändert werden muss, kann erst nach einer Beobachtungsphase beurteilt werden. Finanziell sind in der Schule insgesamt 2.710 € mehr aufzuwenden, im Gegensatz werden 10.523 € in der Verwaltung eingespart.

Während der Diskussion verlässt Stadtvertreter Lada kurzzeitig den Sitzungsraum.

An der Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter/in Bergemann, Kieser und Plückhahn sowie Frau Kretschmer und der Bürgermeister. Hauptdiskussionspunkt ist die Gewährleistung der Berücksichtigung der einheimischen Händler bei der Schulbuchbeschaffung und damit verbunden der Verbleib der Gewerbesteuer in der Stadt sowie Haushaltseinsparungen durch die evtl. Nachlässe.

Frau Kretschmer und der Bürgermeister erläutern die rechtlichen Grundlagen bei der Schulbuchbestellung. Allein aus praktischen Gründen sollte die Bestellung beim örtlichen Buchhändler erfolgen. Hier wird auf die Verantwortung der Schulleiter hingewiesen.

Der Bürgermeister macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Umsetzung des Beschlusses eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept ist. Dieses ist bindend und kann nur durch eine Ersatzmaßnahme geändert werden.

Auf Anfrage teilt Frau Kretschmer mit, dass aufgrund der noch ausstehenden Beschlussfassung noch keine terminlichen Festlegungen für die Schulung der Mitglieder der Schulleitung vorgenommen werden konnten.

Auf die Anmerkung eines Stadtvertreters, warum trotz der Mitwirkung der Schulen bei diesen Aufgaben in der Verwaltung trotzdem Lohnkosten aufgebracht werden mussten, erklärt Frau Kretschmer, dass der Schwerpunkt Selbständige Schulen noch nicht so lange im Gesetz enthalten ist.

Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt.


Beschluss-Nr.: 01-B 2017-068

Die Stadtvertretung beschließt die Übertragung von Aufgaben an die Schulleitungen der Regionalen Schule mit Grundschule „W.B. Heberlein“, der Grundschule Wolgast und der Regionalen Schule „G.L.Th. Kosegarten“  i.S. §§ 39a (1); 101 (3)  i.V.m.  § 112 SchulG M-V mit Schuljahr 2017/18.