Sitzung: 12.07.2017 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 6
Vorlage: 01-BV 2017-048
Stadtvertretervorsteherin Grugel erinnert an die Beratung in der letzten Stadtvertretersitzung.
Stadtvertreter Plückhahn bemängelt die immer
noch fehlenden finanziellen Auswirkungen.
Frau Kretschmer geht daraufhin sehr
ausführlich auf die einzelnen zu übertragenden Aufgaben (lt. Begründung zur
Vorlage) ein. Sie macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Mehrzahl der
Aufgaben bereits im Leistungskatalog der Schulsekretärin enthalten ist. Ob
künftig der Zeitanteil geändert werden muss, kann erst nach einer
Beobachtungsphase beurteilt werden. Finanziell sind in der Schule insgesamt
2.710 € mehr aufzuwenden, im Gegensatz werden 10.523 € in der Verwaltung
eingespart.
Während der Diskussion verlässt
Stadtvertreter Lada kurzzeitig den Sitzungsraum.
An der Diskussion beteiligen sich die
Stadtvertreter/in Bergemann, Kieser und Plückhahn sowie Frau Kretschmer und der
Bürgermeister. Hauptdiskussionspunkt ist die Gewährleistung der
Berücksichtigung der einheimischen Händler bei der Schulbuchbeschaffung und
damit verbunden der Verbleib der Gewerbesteuer in der Stadt sowie
Haushaltseinsparungen durch die evtl. Nachlässe.
Frau Kretschmer und der Bürgermeister
erläutern die rechtlichen Grundlagen bei der Schulbuchbestellung. Allein aus
praktischen Gründen sollte die Bestellung beim örtlichen Buchhändler erfolgen.
Hier wird auf die Verantwortung der Schulleiter hingewiesen.
Der Bürgermeister macht noch einmal darauf
aufmerksam, dass die Umsetzung des Beschlusses eine Maßnahme aus dem
Haushaltssicherungskonzept ist. Dieses ist bindend und kann nur durch eine
Ersatzmaßnahme geändert werden.
Auf Anfrage teilt Frau Kretschmer mit, dass
aufgrund der noch ausstehenden Beschlussfassung noch keine terminlichen
Festlegungen für die Schulung der Mitglieder der Schulleitung vorgenommen
werden konnten.
Auf die Anmerkung eines Stadtvertreters,
warum trotz der Mitwirkung der Schulen bei diesen Aufgaben in der Verwaltung
trotzdem Lohnkosten aufgebracht werden mussten, erklärt Frau Kretschmer, dass
der Schwerpunkt Selbständige Schulen noch nicht so lange im Gesetz enthalten
ist.
Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Beschluss-Nr.: 01-B 2017-068
Die Stadtvertretung beschließt die Übertragung von Aufgaben an die Schulleitungen der Regionalen Schule mit Grundschule „W.B. Heberlein“, der Grundschule Wolgast und der Regionalen Schule „G.L.Th. Kosegarten“ i.S. §§ 39a (1); 101 (3) i.V.m. § 112 SchulG M-V mit Schuljahr 2017/18.