Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Frau Knoll erläutert den Verfahrensverlauf. Sie geht auf die größten Probleme während des Verfahrens ein (Lärm, Kaikante, Öffentlichkeit).

Der Bürgermeister ergänzt den Beschlussvorschlag. Der Abwägungsbeschluss wird nur wirksam, wenn der Städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist. Gleiches gilt auch für den folgenden TOP zum Satzungsbeschluss zum BP 29.

Über den erweiterten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der  zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am Stadthafen“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und sonstigen Beteiligten gemäß Anlage 1.

Das Ergebnis der Abwägung ist den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und sonstigen Beteiligten mitzuteilen.

Der Abwägungsbeschluss wird nur wirksam, wenn der Städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.