Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Es wird auf die Vorlage verwiesen.

In Wolgast Nord wird wieder ein Windeignungsgebiet aufgenommen. Derzeit liegen die Pläne aus. Der Bürgermeister ruft zur Beteiligung an den Anlagen auf. Es sollte unbedingt auch eine Stellungnahme abgegeben werden.

Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt. Herr Küllmer war zur Abstimmung nicht anwesend.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung meldet zur zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern im Rahmen der 5. Beteiligung zu raumbedeutsamen Abwägungsergebnissen gemäß Entwurf 2020 folgende Bedenken an:

1.     Das Gebiet N6/2017 Wolgast berücksichtigt nicht die im  rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ausgewiesenen Wohnbauflächen W 18 und 19. Die Wohnbauflächen befinden sich innerhalb der 1.000 m Schutzabstandszone zum ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen.

Die Stadt Wolgast benötigt diese Wohnbauentwicklungsflächen.

2.     Teilweise könnte die nordwestliche Bebauung des Rosenweges innerhalb der 1.000 m Schutzabstandszone liegen. Der Maßstab der Karte auf Seite 8 der Auslegungsunterlagen lässt eine grundstücksbezogene Prüfung des Sachverhaltes nicht zu.

3.     Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten nördlich der Wohnbaufläche W 19 und nördlich der Schulstraße liegen innerhalb bzw. teilweise in der 1.000 m Schutzabstandszone zum ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen.

4.     Die konkrete Lage des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen N6/2017 ist mit Bezug auf die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ausgewiesenen Wohnbauflächen W 18 und 19, die vorhandene Bebauung am Rosenweg und die Dauerkleingärten nördlich der Schulstraße und nördlich der Wohnbaufläche W 19 zu überprüfen und so zu verändern, dass die vg. Flächen außerhalb der 1.000 m Schutzzone liegen.