Verwaltungsseitig wird der Sachverhalt erläutert. Die Stadt Wolgast wurde aufgefordert, nochmals einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Stadt selbst das Vorhaben umsetzt. Eine teilweise spätere Nutzung des Schulgebäudes durch die evangelische Schule ist nicht ausgeschlossen und sollte berücksichtigt werden. Hier sind dann entsprechende vertragliche Regelungen zu treffen.