Sitzung: 29.03.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 07-BV 2023-001
Die Bürgermeisterin informiert über den Sachverhalt. Es folgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr. 07-B 2023-022:
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 beschließt die Gemeindevertretung die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024, nach § 27 Abs. 22a Art. 16 Nr. 13 UStG, in Anspruch zu nehmen.