Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die Bürger­meisterin informiert über den Sach­verhalt. Es folgt die Abstimmung zum Beschluss­vorschlag.


Beschluss-Nr. 07-B 2023-022:

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 beschließt die Gemeindevertretung die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2024, nach § 27 Abs. 22a Art. 16 Nr. 13 UStG, in Anspruch zu nehmen.