Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Frau Oswald erläutert ausführlich den Sach­verhalt. Sie weist auf die Genehmigungsfreiheit für 2023 hin. Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, das Sicherungskonzept muss fortgeführt und die Einnahmen sollten erhöht werden.

Gemeinde­vertreter Kohlhoff erscheint gegen 19 Uhr zur Sitzung.

Es folgt die Abstimmung zum Beschluss­vorschlag.


Beschluss-Nr. 07-B 2023-023:

Haushaltssatzung der Gemeinde Zemitz für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M‑V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.03.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.126.220 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.449.920 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

‑264.780 EUR

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.087.640 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

1.358.350 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

‑270.710 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

146.930 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

456.090 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

‑309.160 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

108.764 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323 v. H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2821 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit

1.       Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushalts­ausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht werden kann.

2.       Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.

3.       Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplan­mäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen

Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind für die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

‑816.264,40 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushalts­jahres beträgt voraussichtlich

‑304.784,74 EUR

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.298.066,97 EUR

Zemitz, den

Susanne Darmann

Ort, Datum

Siegel

(Bürgermeisterin)



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen