Nachtrag: 28.03.2023 Nummer 1
Sitzung: 29.03.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 07-BV 2023-005
Die Bürgermeisterin informiert über den Sachverhalt. Aus aktuellem Anlass – ein Nutzer von außerhalb ist ohne Absage nicht erschienen, dafür war einem anderen Nutzer abgesagt worden – schlägt sie die Hinterlegung einer Kaution von 50 Euro vor, die später mit dem Entgelt verrechnet oder einbehalten wird. Eine Absage sollte bis 14 Tage vor Nutzung erfolgen. — Gegen diesen Zusatz erhebt sich kein Widerspruch.
Es folgt die Abstimmung zu dem entsprechend ergänzten Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr. 07-B 2023-024:
Die Gemeindevertretung Zemitz beschließt, ab dem 01.04.2023 folgende Nutzungsentgelte für die Nutzung des Saals im Gemeindezentrum, Pinnowreihe 1 in 17440 Zemitz zu erheben:
Betrag |
Nutzergruppe |
0,00 € |
für Gemeindevertretung, Fraktionen und Ausschüsse der Gemeindevertretung |
für Freiwillige Feuerwehr (Versammlungen und Schulungen) |
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200,00 € |
für Privatpersonen |
für Gewerbetreibende |
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für Parteien und politische Vereinigungen |
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100,00 € |
für Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr Zemitz |
für Gemeindevertreter der Gemeinde Zemitz |
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100,00 € |
für kurzzeitige Nutzungen bis max. 3 Stunden (z.B. Trauerfeiern) |
50,00 € |
für kurzzeitige Nutzungen bis max. 1 Stunde |
50,00 € |
zusätzlich für die Beheizung der Räumlichkeiten während der Heizperiode (01.10.–30.04.) |
72,00 € |
zusätzlich, wenn durch den Nutzer keine Reinigung erfolgt |
Bei der Terminvereinbarung wird eine Kaution von 50 Euro fällig, die bei Nutzung verrechnet, im anderen Fall einbehalten wird; eine Absage unter Erstattung der Kaution ist bis 14 Tage vor Nutzung möglich.[1]