Nachtrag: 28.03.2023 Nummer 1

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Bürger­meisterin informiert über den Sach­verhalt. Aus aktuellem Anlass – ein Nutzer von außerhalb ist ohne Absage nicht erschienen, dafür war einem anderen Nutzer abgesagt worden – schlägt sie die Hinterlegung einer Kaution von 50 Euro vor, die später mit dem Entgelt verrechnet oder einbehalten wird. Eine Absage sollte bis 14 Tage vor Nutzung erfolgen. — Gegen diesen Zusatz erhebt sich kein Widerspruch.

Es folgt die Abstimmung zu dem entsprechend ergänzten Beschluss­vorschlag.


Beschluss-Nr. 07-B 2023-024:

Die Gemeindevertretung Zemitz beschließt, ab dem 01.04.2023 folgende Nutzungsentgelte für die Nutzung des Saals im Gemeindezentrum, Pinnowreihe 1 in 17440 Zemitz zu erheben:

Betrag

Nutzergruppe

0,00 €

für Gemeindevertretung, Fraktionen und Ausschüsse der Gemeindevertretung

für Freiwillige Feuerwehr (Versammlungen und Schulungen)

200,00 €

für Privatpersonen

für Gewerbetreibende

für Parteien und politische Vereinigungen

100,00 €

für Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr Zemitz

für Gemeindevertreter der Gemeinde Zemitz

100,00 €

für kurzzeitige Nutzungen bis max. 3 Stunden (z.B. Trauerfeiern)

50,00 €

für kurzzeitige Nutzungen bis max. 1 Stunde

50,00 €

zusätzlich für die Beheizung der Räumlichkeiten während der Heizperiode (01.10.–30.04.)

72,00 €

zusätzlich, wenn durch den Nutzer keine Reinigung erfolgt

 

Bei der Terminvereinbarung wird eine Kaution von 50 Euro fällig, die bei Nutzung verrechnet, im anderen Fall einbehalten wird; eine Absage unter Erstattung der Kaution ist bis 14 Tage vor Nutzung möglich.[1]



[1] Zusatz zum Beschluss aus der vorausgehenden Beratung