Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 7

Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.

Ohne Diskussion folgt die Abstimmung darüber.


Beschluss-Nr.: 01-B 2023-121

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.