Sitzung: 06.11.2023 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 01-BV 2023-172
Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden erfolgt ohne Diskussion die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr.: 01-B 2023-134
1. Die Stadtvertretung beschließt auf Grund des § 10 i.V.m. § 13 b des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ befindet sich im Norden der Stadt Wolgast östlich der Landesstraße L262. Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ hat eine Größe von 4,85 ha. Der Planbereich grenzt westlich an die Krösliner Straße und nördlich und östlich an Wald. Er umfasst das Flurstück 19/6 (teilweise) der Flur 30 in der Gemarkung Wolgast. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Begründung mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.