Sitzung: 29.02.2024 Bauausschuss der Stadt Wolgast
Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01-BV 2024-013
Es gibt positive Rückmeldungen zum Entwurf.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Residenz am ehemaligen Kurhaus im OT Buddenhagen“ der Stadt Wolgast mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung von 08-2023 gebilligt.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Residenz am ehemaligen Kurhaus im OT Buddenhagen“ der Stadt Wolgast Stand 08-2023, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Umweltbericht erfolgen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.