Sitzung: 11.03.2024 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 3
Vorlage: 01-BV 2024-024
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu TOP 7.
Nach Verlesung des Beschlussvorschlags wird ohne Diskussion darüber abgestimmt.
Beschluss-Nr.: 01-B 2024-018
Haushaltssatzung des
städtebaulichen Sondervermögens „Historische Altstadt“
der Stadt Wolgast für das
Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 64
Abs. 4 i.V.m. den §§ 45 ff. der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss
der Stadtvertretung vom 11.03.2024 und nach Vorlage bei der
Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
2.675.700
EUR |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
2.675.700
EUR |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen von |
0
EUR |
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|
2. im Finanzhaushalt auf |
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a)
einen
Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
2.404.470
EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden
Auszahlungen von |
2.675.700
EUR |
einen jahresbezogenen Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-271.230
EUR |
|
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b)
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.749.460
EUR |
einen Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.384.830
EUR |
einen Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-635.370
EUR |
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|
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt. |
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf
240.447 EUR.
§ 5
Regelungen zur
Deckungsfähigkeit
Gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik können Ansätze für laufende
Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes
für einseitig deckungsfähig erklärt werden.
§ 6
Weitere Vorschriften
Gem. Kapitel J Punkt 2 der StBauFR MV ist die
Gesamtmaßnahme aus diesem Sondervermögen der Gemeinde zu finanzieren. Es ist in
Form einer zentralen Gegenüberstellung aller der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben nach Anlage 3 jährlich zu führen. Das
Sondervermögen dient bis zu seiner Auflösung durch die Abrechnung
ausschließlich der Deckung aller nach diesen Richtlinien zuwendungsfähigen
Ausgaben der Gesamtmaßnahme (Gesamtdeckungsprinzip). Eine Ausfertigung der
Anlage 3 ist dem Landesförderinstitut zusammen mit der Zwischenabrechnung (K 2
dieser Richtlinien) zur Überprüfung spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres
vorzulegen. Diese Aufgaben werden durch den Treuhänder wahrgenommen.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.849.950 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
223.860 EUR.
Stadt
Wolgast, den |
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(Ort,
Datum) |
Martin
Schröter |
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(Bürgermeister) |
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Siegel |