Sitzung: 11.04.2024 Bauausschuss der Stadt Wolgast
Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01-BV 2024-029
Der Vorsitzende und Herr Koplin erläutern den Sachverhalt.
Ohne Diskussion folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow“.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 131 und Teilflächen der Flurstücke 132, 133/2, 135, 201, und 202/2 der Flur 1 Gemarkung Mahlzow. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8,3 ha und erstreckt sich östlich im Anschluss der bestehenden Bebauung bis an den geplanten Kreisverkehrsplatz zwischen der alten und der neuen B 111. Die Erschließung des Planbereiches erfolgt über die angrenzende B 111 (Straße der Freundschaft). Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtplan dargestellt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Ausweisung als Urbanes Gebiet (MU) nach § 6a BauNVO. Geplant ist ein Dienstleistungszentrum auf einer Fläche von 5.900 qm, zwei Wohn- und Geschäftshäuser auf einer Fläche von je 4.400 qm, Einzelhandel auf einer Fläche von 800 qm, eine Regionale Verkaufseinrichtung auf einer Fläche von 600 qm, ein Fast-Food-Restaurant auf einer Fläche von 400 qm, ein Bowling- und Indoor-Spielcenter auf einer Fläche von 4.300 qm, zwei Wohn- und Dienstleistungsgebäude auf einer Fläche von je 1.200 qm, ein zentraler Nachbarschafs- und Begegnungsplatz auf einer Fläche von 4.700 qm sowie ein Reisemobilpark auf einer Fläche von 2,4 ha.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.