Sitzung: 11.04.2024 Bauausschuss der Stadt Wolgast
Beschluss: zur Beschlussfassung empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01-BV 2024-030
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Herr Wendtland weist auf die Erfüllung der Absprachen des Investors hin.
Der Vorsitzende stellt klar, dass erst die Voraussetzungen für den B-Plan geschaffen werden. Eine klare Aussage über die Bebaubarkeit ist im B-Plan-Verfahren zu klären, sie ist auch abhängig von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
An der Diskussion beteiligen sich Herr Pens und Herr Koplin. Anschließend folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes i.V.m. dem B-Plan Nr. 39 „PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“.
Das Plangebiet umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich nördlich der Bundesstraße B 111 sowie 270 m westlich der Ortslage Pritzier mit einer Größe von etwa 60 ha und die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 139, 142, 143, 152 (teilweise) 155 der Flur 5 der Gemarkung Pritzier.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 39 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.