Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt.

Nach Verlesung des Beschlussvorschlags wird ohne Diskussion über diesen abgestimmt.


Beschluss-Nr.: 01-B 2024-041

Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“ zum 31.12.2020.