Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 4

Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt.

Nach Verlesung des Beschlussvorschlags wird ohne Diskussion über diesen abgestimmt.


Beschluss-Nr.: 01-B 2024-043

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

1.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“

2.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Wolgast Nord“

3.     der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Fischerwiek“.