Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt. Die Ausschüsse haben die Beschlussfassung empfohlen.

Ohne Diskussion folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschluss-Nr.: 01-B 2024-050

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“.

 

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6  ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Bioenergie. 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.