Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt. Die Ausschüsse haben mehrheitlich die Beschlussfassung empfohlen.

Ohne Diskussion folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschluss-Nr.: 01-B 2024-052

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes i.V.m. dem B-Plan Nr. 39 „PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“.

 

Das Plangebiet umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich nördlich der Bundesstraße B 111 sowie 270 m westlich der Ortslage Pritzier mit einer Größe von etwa 60 ha und die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 139, 142, 143, 152 (teilweise) 155 der Flur 5 der Gemarkung Pritzier.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 39 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.