Sitzung: 22.04.2024 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 01-BV 2024-036
Zu dem Tagesordnungspunkt ist Frau Rothbart anwesend. Sie erläutert den Sachverhalt.
An der Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter Heß, Friszewski, Koplin und Eigbrecht sowie der Vorsitzende. U. a. wird angeregt, in den Nebenstraßen Begegnungsverkehr einzurichten, da dieser zur Verkehrsberuhigung führen würde. Frau Rothbart verweist hier auf die Beratungen des Verkehrskonzeptes in den Ausschüssen. Sie weist darauf hin, dass in fast keiner Straße nach dem Ausbau entsprechend der Regeln Begegnungsverkehr möglich ist (außer der Friedrichstraße). Es sind kaum Gehwegbereiche vorhanden. Weiterhin verweist sie auf den wesentlichen Vorteil der umgekehrten Verkehrsführung in der Kronwiek- und der Werftstraße bzgl. des Bundesstraßensicherungsverkehrs. Es ist nur Querungs- bzw. Zielverkehr vorgesehen, damit soll Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden.
Seitens der Stadtvertreter wird angeregt, die Verkehrsführung erst zu ändern, wenn die Ortsumgehung fertig ist. Des Weiteren wird auf die Empfehlung im Bauausschuss hingewiesen, dass sich die neue Stadtvertretung/ der neue Bauausschuss am Ende der Maßnahme intensiv mit der Verkehrsführung beschäftigt.
Frau Rothbart verweist auf den Rahmenplan und bittet darum, Änderungen aus den Beratungen im Ausschuss sofort mitzuteilen oder sukzessive mit den Maßnahmen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ausschüsse die Beschlussfassung empfohlen haben.
Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr.: 01-B 2024-033
1. Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten gemäß Anlage 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Abwägung die in der Tabelle aufgeführten Beteiligten zu informieren.
2. Die Stadtvertretung beschließt den Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Fischerwiek bestehend aus dem Textteil und den Planzeichnungen Bestandsplan, Maßnahmeplan, Gestaltungsplan und Verkehrsplan in der Anlage 2.