Sitzung: 22.04.2024 Stadtvertretung Wolgast
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01-BV 2023-193/2
Der Vorsitzende informiert über den Sachverhalt.
Frau Egleder-Mattern ergänzt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde jeweils zu den Beschlüssen Stellung genommen hat und der Sachverhalt aus dem Grunde nochmals auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Herr Praefcke, Leiter der Kommunalaufsicht, steht für Fragen zur Verfügung.
An der intensiven Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter Heß, Kammel, Eigbrecht, Bergemann, Köppen, Wendtland sowie der Vorsitzende und der Bürgermeister.
U. a. wird kritisch angemerkt, dass die Hebesatzsatzung solange zur Beratung vorgelegt wird, bis das Abstimmungsergebnis stimmt. Es wurden ausreichend Begründungen vorgebracht.
Stadtvertreter Kammel beantragt für die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung.
Weiterhin wird auf einen Vorschlag aus einer vorherigen Diskussion verwiesen, den Haushalt nochmals anzufassen. Das ist bislang nicht passiert. Stattdessen wird die Hebesatzsatzung erneut zur Beratung vorgelegt, ohne neue Sachverhalte.
Der Vorsitzende verweist hier auf das Schreiben der Kommunalaufsicht.
Es wird die Frage an Herrn Praefcke gerichtet, ob der Landkreis die Erhöhung des Hebesatzes anordnen könnte.
Daraufhin wird aus den Reihen der Stadtvertreter angemerkt, dass eine Entscheidung durch den Landkreis falsch wäre. Die Stadtvertreter haben mit dem Haushalt zusätzliche freiwillige Aufgaben beschlossen, ohne die Finanzierung aufzuzeigen.
Andererseits wird angeregt, die Hebesätze für die Gewerbesteuer eher zu senken, um die Stadt attraktiver für Gewerbeansiedlungen zu machen. Hierzu informiert der Bürgermeister über die höheren Hebesätze der Städte Anklam, Torgelow, Greifswald, Pasewalk u.a., die dennoch erfolgreiche Gewerbeansiedlungen haben.
Herr Praefcke führt aus, dass eine Anordnung des Hebesatzes durch den Landkreis möglich ist. Daraus könnten sich evtl. auch höhere Sätze (400/ 420) ergeben. Er verweist auf § 44 KV M-V. Herr Praefcke würde eher eine Entscheidung zur Erhöhung der Hebesätze durch die Stadtvertretung sehen.
Auf Nachfrage bzgl. einer weiteren Ablehnung erklärt Herr Praefcke, dass der Beschluss als rechtswidrig angesehen werden kann, da mögliche Einnahmen tatsächlich nicht erzielt werden und die Stadt finanziell schlechter dasteht, als sie könnte. Die Aufsichtsbehörde muss dann rechtmäßiges Verhalten anordnen und dabei Ermessen ausüben, d. h. sehen, welcher Hebesatz der richtige wäre.
Die Frage zur Zwangsverwaltung der Stadt durch den Landkreis wird verneint. Es handelt sich hier nur um die Hebesätze.
Der Vorsitzende informiert, dass der Hauptausschuss die Beschlussfassung mehrheitlich empfohlen hat.
Aufgrund des Antrages der AfD-Fraktion wird namentlich abgestimmt.
Die Stadtvertreter werden durch den Bürgermeister in alphabetischer Reihenfolge um ihre Stimmabgabe gebeten. Der Vorsitzende gibt als letzter seine Stimme ab.
Abstimmung:
- mit Ja stimmen die Stadtvertreter: Bergemann, Gabriel, Heß, Knuth, Koplin, Köppen, Kruse, Lada, Mante, Neubauer, Wendtland, Wodtke (12),
- mit Nein stimmen die Stadtvertreter: Eigbrecht, Friszewski, Janeck, Kammel, Plückhahn, Schneider, Zorr (7),
- Enthaltungen: Stadtvertreter: Lotz, Pens (2).
Der Bürgermeister teilt dem Vorsitzenden das Abstimmungsergebnis mit. Der Vorsitzende verkündet das Ergebnis.
Beschluss-Nr.: 01-B 2024-039
Die Stadtvertretung der Stadt Wolgast beschließt anliegende Satzung der Stadt Wolgast über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024. (Hebesatzsatzung)