Nachtrag: 29.05.2024 Nummer 1

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Verwaltungsseitig wird die betreffende Fläche auf einem Plan angezeigt.

An der Diskussion beteiligen sich die Stadtvertreter Wendtland, Wodtke, Eigbrecht und Koplin sowie der Vorsitzende. U. a. wird einerseits auf die vorhandenen Sanitäranlagen verwiesen, andererseits wird deren schlechter Zustand als negatives Aushängeschild für die Stadt Wolgast gesehen. Der Neubau von Sanitäranlagen wird daher für erforderlich gehalten.

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Beschluss-Nr.: 01-B 2024-075

 

Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für die Planungsleistungen des Neubaus Sanitärgebäude am Hafen Wolgast einleiten und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.