Betreff
§ 20 GemHVO-Doppik M-V - Berichtspflicht des Bürgermeisters über den Haushaltsvollzug
Vorlage
09-IV 2021-063
Art
InfoVorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Lassan nimmt den Bericht des Bürgermeisters gem. § 20 GemHVO-Doppik M-V, zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni 2021 zur Kenntnis.

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht des/der Bürgermeisters/in geregelt.

 

㤠20 GemHVO-Doppik - Berichtspflicht

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.“

 

Aufbauend auf § 19 GemHVO-Doppik M-V, der die laufende (verwaltungsinterne) Überwachung des Haushaltsvollzuges regelt, bestimmt § 20 GemHVO-Doppik M-V eine Unterrichtungspflicht gegenüber der Stadt-/Gemeindevertretung. Ziel ist es, die Stadt-/Gemeindevertreter/innen über die Umsetzung des in der Haushaltssatzung zum Ausdruck kommenden politischen Willens zu unterrichten und die zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Berichterstattung hat per 30. Juni des Jahres zu erfolgen. D. h. die Unterrichtung ist demzufolge in der nächsten anstehenden ordentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses bzw. der Stadt-/Gemeindevertretung nach dem 30.06. vorzunehmen.

 

Diesen Forderungen wird mit dieser Info-Vorlage entsprochen.

 

Als erklärende Anlagen sind beigefügt:

è Muster 12 a aus der vorläufigen Jahresrechnung mit Stand per 30.06.2021

Diese stellt die Ergebnisrechnung (Ertrag und Aufwand) im Plan, Ist und der Abweichung pro Produktkonto dar.

 

è Investitionsrechnung per 30.06. 

Die aktiven Investitionsmaßnahmen werden ebenfalls im Plan, Ist und der Abweichung dargestellt. Zusätzlich werden die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen angezeigt.

 

Hinweis:

Da sich die KLR noch im Aufbau befindet, ist es aktuell noch nicht möglich Leistungsziele vollumfassend zu ermitteln bzw. darzustellen.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Lassan den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Anlagen:

è  Muster 12 a per 30.06.2021

è  Investitionsrechnung per 30.06.2021