Betreff
Beteiligungen - Jahresabschlüsse 2020 und Wirtschaftspläne 2022 - als Anlage zum Haushalt 2022
Vorlage
01-IV 2021-168
Art
InfoVorlage • StV Wolgast
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt gem. §1 Nr. 7 - 11 der GemHVO Doppik M-V die Wirtschaftspläne 2022 / Lageberichte 2020 und die neuesten geprüften Jahresabschlüsse 2020 der städtischen Beteiligungen als Anlage zum Haushaltsplan 2022 zur Kenntnis.

Begründung:

Die Wirtschaftspläne und testierten Jahresabschlüssen der wirtschaftlichen Beteiligungen und Mitgliedschaften sind dem Haushaltsplan gemäß § 1 Nr. 7 - 11 GemHVO-Doppik MV als Anlage beizufügen.

 

Dies gilt insbesondere bei den Unternehmen, an denen die Stadt Wolgast mit mehr als 50 % beteiligt ist. Dazu gehören die WoWi GmbH und die WoWi Immobilien- und Dienstleistungs GmbH als mittebare 100 %ige Tochter der WoWi GmbH. Ebenso betrifft dies die Gemeinnützige Regionalgesellschaft Usedom Peene mbH.

 

Bei Gesellschaften, an denen die Stadt mit bis zu 50 % beteiligt ist, kann an die Stelle der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne eine kurzgefasste Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe treten. Hierunter fällt die Wärmeversorgung Wolgast GmbH.

 

Bei mittelbaren Beteiligungen ist entsprechend zu verfahren. Dazu zählen neben der o.g. WoWi Immobilien- und Dienstleistungs GmbH auch die IEW GmbH und die EVP GmbH inkl. der GVP Netz GmbH (indirekt über die EVP GmbH).

 

Klein- und Minderbeteiligungen, betroffen sind die Förder- und Entwicklungsgesellschaft V-G mbh (FEG) und die Usedom Tourismus GmbH (UTG), werden ebenfalls beachtet.

 

Hinsichtlich der Zweckverbände sind der Kommunale Anteilseignerverband Ostseeküste E.DIS AG und der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – Festland Wolgast zu berücksichtigen.

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Wolgast für das Jahr 2022 liegen noch nicht alle Jahresabschlüsse 2020 und Wirtschaftspläne 2022 bzw. Berichte über die voraussichtliche Entwicklung der Betriebe vor. Aus diesem Grund wird mit dieser Info-Vorlage darüber in Kenntnis gesetzt, dass der entsprechende Beschluss zur Kenntnisnahme erst zur Sitzungsrunde im Januar/Februar 2022 vorgelegt werden kann.

 

Die Haushaltspläne der Sanierungsvermögen der Stadt Wolgast („Historische Altstadt“ und „Fischerwiek“) werden als Sonderrechnung geführt und sind mit gesonderter Vorlage eingestellt.  

 

Anlagen: