Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Stadt Wolgast
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der
Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom
24.01.2022 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den
genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
31.995.780 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
32.182.590 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
27.742.350 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von |
31.049.700 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen von |
-3.307.350 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
10.358.820 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
von |
13.693.660 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
-3.334.840 EUR |
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festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
3.434.840 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt auf |
8.235.200 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Gesamtbetrag der
Kassenkredite wird festgesetzt auf
7.925.710 EUR
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die
Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
320 v. H. |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
450 v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 118,9905 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik
für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14
Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für
einseitig deckungsfähig erklärt.
§ 8 Regelungen zur
Übertragbarkeit
- Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze
für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines
Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar
erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht
werden kann.
- Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden
gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar
erklärt,
auch wenn der Haushalt im
Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im
Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.
- Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und
2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-
mäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen sowie Abs. 3 für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-
mäßigen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit.
§ 9 Festlegung der Wertgrenze
zur Darstellung von Investitionen in den Teilhaushalten
Gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik
wird festgelegt, dass Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
ab einem Wert von 25.000 € einzeln darzustellen sind.
Nachrichtliche
Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich |
-3.376.716,65 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-9.398.126,84 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
72.433.891,84 EUR |
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt (sekundär)
Das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Wolgast weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von -186.810,00 € auf. Nach zulässigen Entnahmen aus den Rücklagen reduziert sich das Jahresergebnis auf 0,00 €.
Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 GemHVO-Doppik ist der Ergebnishaushalt in
der Planung ausgeglichen, wenn dieser unter Berücksichtigung von noch nicht
ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresabschlüssen aus Haushaltsvorjahren
gem. § 2 Absatz 1 Nummer 27 GemHVO-Doppik keinen Fehlbetrag ausweist.
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2022 ist das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit 0,00 € ausgeglichen. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 ergibt sich jedoch, unter Berücksichtigung der kumulierten Vorjahresergebnisse, ein Defizit in Höhe von -3.376.716,65 €. Auch in den einzelnen Folgejahren (2023 – 2025) gelingt es der Stadt Wolgast nicht, ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften und in der mittelfristigen Finanzplanung einen Haushaltsausgleich zu erlangen. Auf Grund des kumulierten negativen Defizites der Vorjahre weist die Stadt Wolgast zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 weiterhin ein Defizit in Höhe von –10.342.636,65 € aus.
2. Finanzhaushalt (primär)
2.1. Ergebnis – laufender Bereich:
Für das laufende Haushaltsjahr 2022 trägt die Stadt Wolgast im laufenden Bereich ein negatives Defizit in Höhe von -3.307.350,00 €, welches sich durch voraussichtlich negative Übertragungen (HHR: -100.000,00 €) des Vorjahres 2021 auf ‑3.407.350,00 € erhöht.
Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2
GemHVO-Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn im
Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gem. §
3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht.
Durch primär negative Vorträge, welche auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2018 und den vorläufigen Jahresergebnissen 2019 bis 2021 sowie dem planerischen Jahresergebnis 2022 basieren, zeigt die Stadt Wolgast ebenfalls ein negativ kumuliertes Jahresergebnis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von ‑9.398.126,84 € (einschl. Übertragungen). Folglich gelingt es der Stadt Wolgast nicht, einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Auch in den einzelnen Folgejahren werden negative Jahresergebnisse ausgewiesen, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 kann der Haushaltsausgleich weiterhin nicht erreicht werden. Infolgedessen wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 ein kumuliertes negatives Ergebnis in Höhe von -18.378.196,84 € fortgeschrieben.
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung: |
-2.162.850,00 € |
Planmäßige Tilgung für Investitionskredite: |
-1.144.500,00 € |
> Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung/ ohne Umschuldung 595.260 €): |
-3.307.350,00 € |
Übertragungen lfd. Bereich (voraussichtliche HHR 2021 > 2022): |
-100.000,00 € |
> Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen (nach Übertragungen): |
-3.407.350,00 € |
2.2. Ergebnis – investiver Bereich:
Im Haushaltsjahr 2022 verfügt die Stadt Wolgast im investiven Bereich über ein Defizit in Höhe von -3.334.840,00 €. Eine voraussichtliche negative Übertragung aus dem Haushaltsvorjahr 2021 (HHR: -100.000,00 €) erhöht das investive Defizit auf -3.434.840,00 €.
> Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung): |
-3.334.840,00 € |
Übertragungen inv. Bereich (voraussichtliche HR 2021 > 2022): |
-100.000,00 € |
> Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (nach
Übertragungen): |
-3.434.840,00 € |
2.3. Fehlbetrag Finanzhaushalt – (gesamt: investiver und laufender
Bereich):
Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von -6.642.190,00 € (laufender Bereich + investiver Bereich), unter Berücksichtigung der negativen Übertragungen aus dem Vorjahr (HHR lfd. u. inv. Bereich 2021 > 2022) erhöht sich der Fehlbetrag auf -6.842.190,00 €.
Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung/ einschl. Tilgung 1.144.500,00 €): |
-3.307.350,00 € |
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung): |
-3.334.840,00 € |
> Fehlbetrag (gem. HH-Satzung/
ohne Umschuldung 718.400 €):): |
-6.642.190,00 € |
Saldo Übertragungen (lfd. + investiver Bereich): |
-200.000,00 € |
> Fehlbetrag (nach Übertragungen): |
-6.842.190,00 € |
3.
Kassenkredit (laufender Bereich)
Die Stadt Wolgast hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie für Defizite im laufenden Bereich Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein genehmigungsfreier Kassenkredit ist bis zu 10 % der laufenden Einzahlungen möglich. Ein Kassenkreditrahmen über 10 % bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Stadt Wolgast weist im laufenden Bereich ein Defizit (siehe Pkt. 2.1.) in Höhe von ‑3.407.350,00 € (einschl. Übertragungen) aus. Dieses Defizit saldiert sich mit den liquiden Mitteln der Stadt Wolgast. Folglich wird das Defizit durch vorhandene liquide Mittel gemindert oder erhöht.
Die Stadt Wolgast dokumentiert am 31.12.2021 (Anfangsbestand 2022) einen negativen Bankbestand in Höhe von -648.168,54 €. Somit stehen der Stadt Wolgast keine finanziellen Mittel zur Deckung des Defizits zur Verfügung, das Defizit erhöht sich auf -4.055.518,54 €. Infolgedessen wird der genehmigungsfreie Kassenkredit in Höhe von 2.774.235,00 € (10 % der laufenden Einzahlungen) um 1.217.689,12 € überschritten. Die Stadt Wolgast bedarf der Inanspruchnahme eines genehmigungspflichtigen Kassenkredits durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde.
Des Weiteren werden vorübergehende Liquiditätsspitzen durch die Vorfinanzierung diverser Investitionsmaßnahmen und der erst im Nachgang bereitgestellten Fördermittel, um die Höhe der Fördermitteleinzahlungen 2022 in Höhe von 3.933.790,00 €, erhöht.
Somit muss ein
genehmigungspflichtiger Kassenkredit in Höhe von 7.925.714,12 € beantragt
werden.
4.
Investitionskredit (investiver Bereich)
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnamen bedarf der Genehmigung
der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.
In der
Investitionsplanung 2022 werden investive Auszahlungen für diverse Maßnahmen in
Höhe von 13.693.660,00 € veranschlagt. Hingegen werden investive Einzahlungen
in Höhe von 10.358.820,00 € erwartet. Demnach ergibt sich für die Stadt Wolgast
ein saldiertes Defizit in Höhe von -3.334.840,00. Dieses Ergebnis resultiert
primär aus Einzahlungen von Zuwendungen in Form von Fördermitteln für umzusetzende
Maßnahmen in Höhe von 3.933.790,00 € sowie weitere Einzahlungen in Höhe von
260.00,00,00 € im Bereich der Beiträge und 5.163.640,00 € für die Veräußerungen
von Grundstücken. Des Weiteren erhält die Stadt Wolgast investive Zuweisungen
in Höhe von 926.050,00 € (davon Infrastrukturpauschale 634.580,00 €,
Übergangszuweisung 291.470,00 €) als auch Zuweisungen für den Straßenausbau als
Erstattungsleistung des Landes zur Kompensation für den Wegfall der
Straßenbaubeiträge in Höhe von 75.340,00 €. Hingegen werden Auszahlungen in
Höhe von 1.686.000,00 € für den Erwerb diverser Grundstücke sowie
12.007.660,00 € für die Umsetzung diverser Investitionsmaßnahmen benötigt.
Folglich wird, wie bereits vorangehend
erläutert, ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von -3.334.840,00 € (siehe
Pkt. 2.2.) ausgewiesen, welches sich durch voraussichtliche Übertragungen des
Vorjahres (HHR 2021 > 2022: -100.000,00 €) auf -3.434.840,00 € erhöht.
Zur Deckung des investiven Defizites stehen der Stadt Wolgast keine liquiden
Mittel zur Verfügung.
5.
Liquidität (Bankbestand)
Unter Berücksichtigung der aktuellen Planwerte wird die Stadt Wolgast zum Ende des Haushaltsjahres 2022 einen Bankbestand in Höhe von -4.055.518,54 € und zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2025 einen voraussichtlichen Bankbestand in Höhe von -13.035.589,00 € ausweisen. Somit kann die Stadt Wolgast ihre Defizite nicht aus eigener Finanzkraft decken. Auch in den einzelnen Folgejahren wird die Stadt Wolgast sowohl einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit als auch einen genehmigungspflichtigen Investitionskredit in Anspruch nehmen müssen.
6.
Verpflichtungsermächtigungen (für Investitionsmaßnahmen)
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im
Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht,
vertragliche Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder
Investitionsförderungsmaßnahmen einzugehen, welche erst in späteren
Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Sie sind grundsätzlich seitens der
unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig. Die Stadt Wolgast plant,
mit dem Haushaltsjahr 2022, Verpflichtungsermächtigung gemäß § 54 KV M‑V
in Höhe von 8.235.200,00 € einzugehen.
7.
Hebesätze (Realsteuern)
Die
Hebesätze der Realsteuern der Stadt Wolgast wurden zuletzt für die Grundsteuer
A im Haushaltsjahr 2019 > 320 v. H. für die Grundsteuer B im Haushaltsjahr
2016 > 450 v. H. sowie für die Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2011 > 380
v. H. erhöht.
Hier zeigt sich, dass sich die Hebesätze der
Stadt Wolgast derzeit noch an die Nivellierungshebesätze anlehnen. Allerdings ist hervorzuheben, dass diese Vergleichsgröße für die Stadt
keine Obergrenze darstellt. Hier sollten sich die Hebesätze viel mehr an dem
finanziellen Haushaltsbedarf der Stadt orientieren. Aufgrund der
abnehmenden finanziellen Haushaltslage der Stadt Wolgast sowie in Hinblick auf
Zuweisungen sollte auch weiterhin eine stetige Beobachtung und Anpassung der
Hebesätze erfolgen.
8. Stellenplan
Der Stellenplan der Stadt Wolgast weist für das Haushaushaltsjahr 2022 insgesamt 118,9905 Vollzeitäquivalente aus. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Stellenanteil um 3,9405 Vollzeitäquivalente.
9. Eigenkapital
Zum Ende des Haushaltsjahres 2022 verfügt die Stadt Wolgast voraussichtlich über Eigenkapital in Höhe von 72.433.891,84 € (vorl. Ergebnis > noch ausstehende Jahresabschlüsse). Bedingt durch Defizite der mittelfristigen Finanzplanung (Folgejahre 2023 – 2025) verringert sich das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2024 auf 65.467.971,84 €.
10. Fazit
Die Stadt Wolgast befindet sich in einer sehr angespannten
finanziellen Lage, das Defizit der Stadt Wolgast ist gravierend. Die Stadt
Wolgast wird, wie bereits in den Vorjahren, mit einer weggefallenen dauernden
Leistungsfähigkeit bewertet (Rubikon). Hierbei ist zu erwähnen, dass bei einer gefährdeten
und einer weggefallenen Leistungsfähigkeit die Aufwendungen und Auszahlungen
auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollen, in Anlehnung an die
Interimswirtschaft.
In den nächsten Jahren
muss die Stadt verstärkt an der Reduzierung des Saldos sowohl der laufenden
Ein- und Auszahlungen als auch am Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen
arbeiten, um das Defizit erheblich zu reduzieren. Für die zukünftigen Haushaltsjahre
gilt gem. § 43 KV M‑V, wonach die Stadt Wolgast ihre
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stetige Erfüllung
ihrer Aufgaben unter Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes,
welches wiederum eine entsprechende dauernde Leistungsfähigkeit voraussetzt,
gewährleistet ist. Des Weiteren müssen in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich
die freiwilligen Leistungen beständig überprüft werden, inwieweit hier
Einsparungen erfolgen können. Dies bedeutet ebenso, dass auch der Bereich der
Investitionen verstärkt in den Blick zu nehmen ist und somit die Umsetzung
größerer Investitionsmaßnahmen bedacht veranschlagt werden sollte als dass auch
die Umsetzung der Maßnahmen die Hilfe von Fördermitteln bedarf. Schließlich ist
gem. § 43 Abs. 7 KV M‑V ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn trotz Ausnutzung aller
Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags‑ u.
Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich in der Planung als auch in der
Rechnung nicht erreicht werden kann. Bedingt durch das hohe Defizit gelingt es
der Stadt Wolgast auch weiterhin nicht einen Haushaltsausgleich zu erzielen.
Mit dem Haushaltsjahr 2020 musste die Stadt Wolgast ein neues bzw. angepasstes
Haushaltssicherungskonzept erstellen, welches mit dem Haushaltsjahr 2022 erneut
fortgeschrieben werden muss. Analog ist darauf hinzuweisen, dass sich bei
gefährdeter und weggefallener Leistungsfähigkeit alle Maßnahmen auf das
notwendige Mindestmaß beschränken sollten, analog gelten die Vorgaben der
vorläufigen Haushaltsführung.
Die Verwaltung empfiehlt, die Haushaltssatzung der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen.
Anlagen:
- Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2022
Finanzielle Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2022: |
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Betrag im Jahr 2023: |
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Betrag im Jahr 2024: |
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