Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
01-BV 2023-007
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Stadt Wolgast

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 30.01.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

29.453.120  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

35.689.610  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-5.342.060  EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

25.369.770  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

34.340.190  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-8.970.420  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

9.917.340  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

14.347.950  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-4.430.610  EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

4.430.610 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

7.988.410 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                     13.118.900 EUR

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

320 v. H.

 

 

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

450 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 123,4680 Vollzeitäquivalente[2] (VzÄ).

 

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

1.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

§ 8 Regelungen zur Übertragbarkeit   

 

  1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines

Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht

werden kann.

  1. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann.
  2. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-

mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Abs. 3 für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und außerplan-

mäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

 

§ 9 Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen in den Teilhaushalten

 

Gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik wird festgelegt, dass Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Wert von 25.000 € einzeln darzustellen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-3.179.477,72  EUR

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-12.668.693,36  EUR

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

67.442.464,04  EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wolgast, den

 

 

 

 

Ort, Datum

 

Siegel

Martin Schröter

(Bürgermeister)

 

 

 

 

 

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

[2] Stand: 30.01.2023

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt (sekundär)

Das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Wolgast weist im Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von -6.236.490,00 € auf. Nach zulässigen Entnahmen aus den Rücklagen (894.430,00 €) reduziert sich das Jahresergebnis auf -5.342.060,00 €.

Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 GemHVO-Doppik ist der Ergebnishaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn dieser unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresabschlüssen aus Haushaltsvorjahren gem. § 2 Absatz 1 Nummer 27 GemHVO-Doppik keinen Fehlbetrag ausweist.

Bezogen auf das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich, wie bereits oben genannt, ein negatives Jahresergebnis in Höhe von -5.342.060,00 €. Unter Berücksichtigung der kumulierten Vorjahresergebnisse reduziert sich jedoch das Defizit bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 auf -3.179.477,72 €.

Auch in den einzelnen Folgejahren (2024 – 2026) gelingt es der Stadt Wolgast nicht, ein positives Jahresergebnis zu erwirtschaften und in der mittelfristigen Finanzplanung einen Haushalts­ausgleich zu erlangen. Auf Grund des negativ kumulierten Defizits der Folgejahre weist die Stadt Wolgast zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 weiterhin ein Defizit in Höhe von –26.363.477,72 € aus.

Somit kann ein Haushaltsausgleich sowohl für das Haushaltsjahr 2023 als auch bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2026) nicht erreicht werden.

 

 

2. Finanzhaushalt (primär)

 

2.1. Ergebnis – laufender Bereich:

Für das Haushaltsjahr 2023 trägt die Stadt Wolgast im laufenden Bereich ein negatives Defizit in Höhe von -8.970.420,00 € (davon 994.560,00 € Tilgung). Übertragen aus dem Haushaltsvorjahr (HHR) sind gegenwärtig nicht vorgesehen.

Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 GemHVO-Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gem. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht.

Durch primär negativen Vorträgen, welche auf den feststehenden Jahresabschlüssen bis einschließlich dem Jahr 2019 und den vorläufigen Jahresergebnissen 2020 bis 2022 sowie des planerischen Jahresergebnisses 2023 basieren, zeigt die Stadt Wolgast ebenfalls ein negativ kumuliertes Jahresergebnis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von ‑12.668.693,36 €. Folglich gelingt es der Stadt Wolgast nicht, einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Auch in den einzelnen Folgejahren werden negative Jahresergebnisse ausgewiesen, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 kann der Haushalts­ausgleich weiterhin nicht erreicht werden. Infolgedessen wird zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 ein negativ kumuliertes Ergebnis in Höhe von -36.969.683,36 € fortgeschrieben.

 

>   Laufende Einzahlungen:

>   Laufende Auszahlungen:

>> Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor pl. Tilgung:

25.369.770,00 €

33.345.630,00 €

-7.975.860,00 €

      > Planmäßige Tilgung:

994.560,00 €

> Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen (gem. HH-Satzung):

-8.970.420,00 €

    Übertragungen lfd. Bereich (voraussichtliche HHR 2022 > 2023):

0,00 €

> Saldo der lfd. Ein- u. Auszahlungen (nach ggf. Übertragungen):

-8.970.420,00 €

 

 

2.2. Ergebnis – investiver Bereich:

Im Haushaltsjahr 2023 weist die Stadt Wolgast im investiven Bereich ein Defizit in Höhe von

-4.430.610,00 € aus. Übertragen aus dem Haushaltsvorjahr (HHR) sind gegenwärtig nicht vorgesehen.

 

> Investive Einzahlungen:

> Investive Auszahlungen:

> Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):

9.917.340,00 €

14.347.950,00 €

-4.430.610,00 €

   Übertragungen inv. Bereich (voraussichtliche HR 2022 > 2023):

0,00 €

> Saldo Ein- u. Auszahlungen Investitionstätigkeit (nach ggf. Übertragungen):

-4.430.610,00 €

 

 

2.3. Fehlbetrag Finanzhaushalt – (gesamt: investiver und laufender Bereich):

Unter Einbezug aller relevanten Haushaltszahlen im Bereich des Finanzhaushaltes, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von -13.401.030,00 € (laufender Bereich + investiver Bereich), unter Berücksichtigung der notwendigen investiven Kreditaufnahme (Investitionskredit 4.430.610,00 €) reduziert sich der Fehlbetrag auf -8.970.420,00 €.

 

   Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (gem. HH-Satzung/ einschl. Tilgung):

-8.970.420,00 €

   Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit (gem. HH-Satzung):

-4.430.610,00 €

> Fehlbetrag (gem. HH-Satzung):

-13.401.030,00 €

 

 

   notwendiger Investitionskredit (lt. Plan):

4.430.610,00 €

> Fehlbetrag (gem. HH-Satzung/ nach Kreditaufnahme):

-8.970.420,00 €

 

 

3. Kassenkredit (laufender Bereich)

Die Stadt Wolgast hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann sie für Defizite im laufenden Bereich Kassenkredite, bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein genehmigungsfreier Kassenkredit ist bis zu 10 % der laufenden Einzahlungen möglich. Ein Kassenkreditrahmen über 10 % bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

Die Stadt Wolgast trägt im laufenden Bereich ein Defizit (siehe Pkt. 2.1.) in Höhe von ‑8.970.420,00 € (einschl. pl. Tilgung). Dieses Defizit saldiert sich mit den liquiden Mittel der Stadt Wolgast. Folglich wird das Defizit durch vorhandene liquide Mittel gemindert oder erhöht.

Die Stadt Wolgast dokumentiert am 31.12.2022 (Anfangsbestand 2023) einen negativen Bankbestand in Höhe von -693.818,77 €, hiervon werden jedoch -226.702,39 € im investiven Bereich erwirtschaftet und werden demnach zu Gunsten des laufenden Bereichs abgezogen. Schließlich stehen der Stadt Wolgast keine finanziellen Mittel zur Deckung des Defizits zur Verfügung, das Defizit erhöht sich auf -9.437.536,38 €.

Infolgedessen wird der genehmigungsfreie Kassenkredit in Höhe von 2.536.977,00 € (10 % der laufenden Einzahlungen) um 6.900.559,38 € überschritten. Die Stadt Wolgast benötigt einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit welcher der Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde, in Höhe von 9.437.536,38 €, bedarf.

Des Weiteren wird der Kassenkredit um die Höhe der Fördermitteleinzahlungen 2023 in Höhe von 3.681.360,00 €, erhöht. Somit werden vorübergehende Liquiditätsspitzen, welche durch die Vorfinanzierung diverser Investitionsmaßnahmen entstehen (für welche erst im Nachgang Fördermittel bereitgestellt werden) abgesichert.

 

Folglich wird ein genehmigungspflichtiger Kassenkredit in Höhe von 13.118.896,38 € beantragt.

(gerundet: 13.118.900,00 €)

 

 

4. Investitionskredit (investiver Bereich)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnamen bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

In der Investitionsplanung 2023 werden investive Auszahlungen für diverse Maßnahmen in Höhe von 14.347.950,00 € veranschlagt. Hingegen werden investive Einzahlungen in Höhe von 9.917.340,00 € erwartet. Demnach ergibt sich für die Stadt Wolgast ein investiv saldiertes Defizit in Höhe von -4.430.610,00 €. Dieses Ergebnis resultiert primär aus Einzahlungen von Zuwendungen in Form von Fördermitteln für umzusetzende Maßnahmen in Höhe von 3.681.360,00 sowie weitere Einzahlungen in Höhe von 237.300,00 € im Bereich der Beiträge und 5.521.800,00 € für die Veräußerungen von Grundstücken. Des Weiteren erhält die Stadt Wolgast investive Zuweisungen in Höhe von 948.740,00 € (davon Infrastrukturpauschale 540.860,00 €, weitere 4 % investive Zuweisung aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 187.540,00 €, Übergangszuweisung 146.030,00 € sowie eine Zuweisung für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge in Höhe von 74.310,00 €).

Hingegen werden Auszahlungen in Höhe von 450.550,00 € für den Erwerb diverser Grundstücke sowie 13.897.400,00 € für die Umsetzung diverser Investitionsmaßnahmen benötigt.

Somit wird, wie bereits vorangehend erläutert, ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von -4.430.610,00 € (siehe Pkt. 2.2.) ausgewiesen. Zur Deckung des investiven Defizites stehen der Stadt Wolgast keine liquiden Mittel zur Verfügung.

 

Folglich ist die Inanspruchnahme eines genehmigungspflichtigen Investitionskredites in Höhe von 4.430.610,00 notwendig.

 

Die negativ erwirtschafteten Mittel in Höhe von -226.702,39 € (siehe auch Muster 5b) bleiben für die Aufnahme des Investitionskredites unberücksichtigt, da es sich um einen vorläufigen Wert handelt und dieser im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringfügig ausfällt. Es wird das reine jahresbezogene investive Defizit über einen Investitionskredit abgesichert.

 

 

5. Liquidität (Bankbestand)

Unter Berücksichtigung der aktuellen Planwerte wird die Stadt Wolgast zum Ende des Haushaltsjahres 2023 einen Bankbestand in Höhe von -9.664.238,77 € und zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 einen voraussichtlichen Bankbestand in Höhe von -33.119.328,77 € ausweisen. Somit kann die Stadt Wolgast ihre Defizite nicht aus eigener Finanzkraft decken. Auch in den einzelnen Folgejahren wird die Stadt Wolgast sowohl einen genehmigungspflichtigen Kassenkredit als auch einen genehmigungspflichtigen Investitionskredit in Anspruch nehmen müssen.

 

 

6. Verpflichtungsermächtigungen (für Investitionsmaßnahmen)

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der Verwaltung ermöglicht, vertragliche Verpflichtungen für die Tätigung von Investitionen oder Investitions­förderungs­maßnahmen einzugehen, welche erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Sie sind grundsätzlich seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig. Die Stadt Wolgast plant, mit dem Haushaltsjahr 2023, Verpflichtungs­ermächtigung gemäß § 54 KV M‑V in Höhe von 7.988.410,00 € einzugehen.

 

 

7. Hebesätze (Realsteuern)

Die Hebesätze der Realsteuern der Stadt Wolgast wurden zuletzt für die Grundsteuer A im Haushaltsjahr 2019 > 320 v. H., für die Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2016 > 450 v. H. sowie für die Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2011 > 380 v. H. erhöht.

Bezogen auf die Nivellierungshebesätze zeigt sich bereits ab dem Haushaltsjahr 2023, dass sich derzeit nur noch der Hebesatz der Grundsteuer B über dem Nivellierungshebesatz ausrichtet

Allerdings ist hervorzuheben, dass diese Vergleichsgröße für die Stadt keine Obergrenze darstellt. Hier sollten sich die Hebesätze viel mehr an dem finanziellen Haushaltsbedarf der Stadt orientieren. Aufgrund der abnehmenden finanziellen Haushaltslage der Stadt Wolgast sowie in Hinblick auf Zuweisungen sollte auch weiterhin eine stetige Beobachtung und Anpassung der Hebesätze erfolgen.

 

 

8. Stellenplan

Der Stellenplan der Stadt Wolgast weist für das Haushaushaltsjahr 2023 insgesamt 123,4680 Vollzeit­äquivalente[1] aus. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der Stellenanteil um 4,4775 Vollzeit­äquivalente.

 

 

9. Eigenkapital

Zum Ende des Haushaltsjahres 2023 verfügt die Stadt Wolgast voraussichtlich über Eigenkapital in Höhe von 67.442.464,04 € (vorl. Ergebnis > noch ausstehende Jahresabschlüsse). Bedingt durch Defizite der mittelfristigen Finanzplanung (Folgejahre 2024 – 2026) verringert sich das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 auf 44.258.464,04 €.

 

 

10. Fazit

Die Stadt Wolgast befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Lage, das Defizit der Stadt Wolgast ist gravierend. Die Stadt Wolgast wird, wie bereits in den Vorjahren, mit einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit bewertet (Rubikon). Hierbei ist zu erwähnen, dass bei einer gefährdeten und einer weggefallenen Leistungsfähigkeit die Aufwendungen und Auszahlungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollen, in Anlehnung der Interimswirtschaft. 

In den nächsten Jahren muss die Stadt verstärkt an der Reduzierung des Saldos sowohl der laufenden Ein- und Auszahlungen als auch am Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen arbeiten, um das Defizit erheblich zu reduzieren. Für die zukünftigen Haushalts­jahre gilt gem. § 43 KV M‑V, wonach die Stadt Wolgast ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen hat, dass die stete Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleich­gewichtes, welches wiederum eine entsprechende dauernde Leistungsfähigkeit voraussetzt, gewährleistet ist. Des Weiteren müssen in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich die freiwilligen Leistungen beständig überprüft werden, inwieweit hier Einsparungen erfolgen können. Dies bedeutet ebenso, dass auch der Bereich der Investitionen verstärkt in Blick zu nehmen ist und somit die Umsetzung größerer Investitionsmaßnahmen bedacht veranschlagt werden sollte als dass auch die Umsetzung der Maßnahmen die Hilfe von Fördermitteln bedarf. Schließlich ist gem. § 43 Abs. 7 KV M‑V ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags‑ u. Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich in der Planung als auch in der Rechnung nicht erreicht werden kann. Bedingt des hohen Defizites gelingt es der Stadt Wolgast auch weiterhin nicht einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Somit ist die Stadt Wolgast, mit dem Haushaltsjahr 2023 wiederholt, verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Analog ist darauf hinzuweisen, dass sich bei gefährdeter und weggefallener Leistungsfähigkeit alle Maßnahmen auf das notwendige Mindestmaß beschränken sollten, analog gelten die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung.

 

An dieser Stelle sei jedoch auch erwähnt, dass die globalen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt Wolgast, wie für viele Kommunen des Landes, außerordentlich spürbar sind. Die deutliche Mehrbelastung prägt das Haushaltsjahr 2023. Die fixen und bedeutsamen Planansätze des Haushaltsjahres 2023 zeigt, im Vergleich zum Vorjahr, eine enorme Mehrbelastung i.H.v. 4.443.860,00 €. Sie beinhaltet neben den steigenden Umlagen (u.a. Kreisumlage, Amtsumlage) und weitere pflichtige Auszahlungen, wie der Kindertages- und Schulkostenbeiträge, auch die reduzierten Zuweisungen des Landes insbesondere der Schlüsselzuweisungen aber auch die sinkende Gewerbesteuereinnahme der Stadt Wolgast (siehe Vorbericht Punkt 6.1 „Bedeutende Veränderungen in den wichtigen Ein- u. Auszahlungen).

Neben den bereits genannten Mehrbelastungen machen sich auch etwaige Preissteigerungen, welche die Stadt Wolgast bereits bei den Maßnahmenumsetzungen (Instandhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen) berücksichtigen musste, bemerkbar.

Ebenso prägnant sind die steigenden Nebenkosten (Strom, Fernwärme, Gas etc.), im Vergleich zum Vorjahr trägt die Stadt hier weitere Mehrkosten i.H.v. 1.126.140,00 € (siehe Vorbericht Punkt 5.2 „wichtige Aufwendungen u. Auszahlungen lfd. Bereich“ > Sach- u. Dienstleistungen).

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.

 



[1] Stand: 30.01.2023

Anlagen:

·         Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Wolgast für das Haushaltsjahr 2023