Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Wolgast beschließt gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M‑V
i. V. m. der Hauptsatzung § 5 Abs. 3 Ziffer 3 b der Stadt Wolgast
die Annahme der Sponsoringleistungen
der WOWI Wolgast GmbH in Höhe von 1.500,00 €,
der Wärmeversorgung Wolgast GmbH in Höhe von 1.000,00 € und
der Energie Vorpommern GmbH in Höhe von 1.000,00 €
für den Stadtempfang 2023.
Begründung:
Die Stadt Wolgast hat von der WOWI Wolgast GmbH eine Sponsoringleistung in Höhe von 1.500,00 € erhalten. Die benannte Geldleistung wird zweckgebunden für den Stadtempfang 2023 ausgereicht.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M‑V i. V. m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3 b der Hauptsatzung der Stadt Wolgast entscheidet über die Annahme von Spenden
è bei Beträgen unter 100 Euro der Bürgermeister,
è bei Beträgen ab 100 bis unter 1.000 Euro der Hauptausschuss und
è bei Beträgen ab 1.000 Euro die Stadtvertretung.
Um Beschlussfassung über die Annahme wird gebeten.