Betreff
Annahme Sponsoringleistung Stadtempfang 2023
Vorlage
01-BV 2023-017
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Wolgast beschließt gemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M‑V

i. V. m. der Hauptsatzung § 5 Abs. 3 Ziffer 3 b der Stadt Wolgast

die Annahme der Sponsoringleistungen

der WOWI Wolgast GmbH in Höhe von 1.500,00 €,

der Wärmeversorgung Wolgast GmbH in Höhe von 1.000,00 € und

der Energie Vorpommern GmbH in Höhe von 1.000,00 €

für den Stadtempfang 2023.

Begründung:

 

Die Stadt Wolgast hat von der WOWI Wolgast GmbH eine Sponsoringleistung in Höhe von 1.500,00 € erhalten. Die benannte Geldleistung wird zweckgebunden für den Stadtempfang 2023 ausgereicht.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M‑V i. V. m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3 b der Hauptsatzung der Stadt Wolgast entscheidet über die Annahme von Spenden

è bei Beträgen unter 100 Euro der Bürger­meister,

è bei Beträgen ab 100 bis unter 1.000 Euro der Hauptausschuss und

è bei Beträgen ab 1.000 Euro die Stadtvertretung.

 

Um Beschlussfassung über die Annahme wird gebeten.