Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
Vorlage
01-BV 2023-092
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.   die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und des Entwurfes der Begründung in der Fassung von 05-2023.

 

2.   Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ von 05-2023 und der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.   Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs.2  BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Begründung:

Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am 14.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“.

 

In der Stadtvertretersitzung vom 31.08.2022 wurde der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 in der Fassung von 06-2022 gebilligt. In der Zeit vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 erfolgte die Auslegung der Entwurfsunterlagen. Mit Datum vom 12.09.2022 erfolgte die Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Beteiligten und Nachbargemeinden.

 

Abweichend von dem Entwurf in der Fassung 06/2022 wurden folgende Änderungen in den Entwurfsunterlagen vorgenommen:

 

·    die Ausführungen des HZA Stralsund wurden in die Begründung aufgenommen

·    die in der Planzeichnung festgesetzten Grünflächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen, Maßnahmeflächen, Abstände zwischen dem räumlichen Geltungsbereich des 6. Änderung des BP Nr. 8 und der festgesetzten Baugrenze, Breite und Länge der innerhalb des Geltungsbereiches der 6. Änderung des BP Nr. 8 liegenden Teilfläche des Flurstücks 19/6 wurden vermaßt

·    die Flurstücksbezeichnungen an der sich an die nördlichen Satzungsgrenze anschließenden Flurstücke wurde ergänzt

·    die fachtechnischen Hinweise des Straßenverkehramtes wurden in die Begründung eingestellt

·    die durch die Forst neu festgestellte Waldfläche (6.953 qm) und die daraus resultierende Waldabstandsfläche (15.069 qm) wurden in die Planung eingestellt

·    die Baufläche ist auf 26.484 qm reduziert

 

Durch den festgestellten Wald ändert sich die Planung wesentlich, sodass eine erneute Beteiligung durchzuführen ist.

Anlagen:

Entwurf Satzung Stand 04/2023

Entwurf Begründung Stand 04/2023

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

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Konto

     

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Betrag im Jahr 2026: