Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Lassan den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2020.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Stadt Lassan zum 31. Dezember 2020 in der Zeit von 21.12.2022 bis 03.03.2023 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Stadtvertretung Lassan empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu beschließen.
Die Bilanzsumme beträgt |
10.517.302,68 EUR |
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
569.501,59 EUR |
Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
569.501,59 EUR |
Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
936.682,20 EUR |
Es erfolgte keine Entnahme aus den zweckgebundenen Kapitalrücklagen aufgrund des positiven Jahresergebnisses.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Stadt Lassan zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast