Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung der im Verfahren zur 6. Änderung des B-Planes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage.
Die Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und sonstigen Beteiligten sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Begründung:
Die während des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Nachbargemeinden, von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern müssen vor dem Satzungsbeschluss abgewogen werden.
Das Ergebnis der Abwägung ist den Einwendern mitzuteilen und in der Verfahrensakte zu dokumentieren.
Anlagen:
Abwägung
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. . |
Konto |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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