Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt auf Grund des § 10 i.V.m. § 13 b des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ befindet sich im Norden der Stadt Wolgast östlich der Landesstraße L262. Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ hat eine Größe von 4,85 ha. Der Planbereich grenzt westlich an die Krösliner Straße und nördlich und östlich an Wald. Er umfasst das Flurstück 19/6 (teilweise) der Flur 30 in der Gemarkung Wolgast. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Begründung mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am 14.03.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“.
Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte nach § 13 im vereinfachten Verfahren.
Anlagen:
Übersichtsplan
Planzeichnung
Begründung
AFB
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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