Betreff
Kofinanzierung der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule "Gotthart - L. - Th. Kosegarten" für das Jahr 2024
Vorlage
01-BV 2023-186
Art
Beschlussvorlage • HA Wolgast
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Kofinanzierung zur Gewährleistung der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule „Gotthart- L.-Th.- Kosegarten“ für das Jahr 2024 durch den Träger SHIA e.V. Wolgast in Höhe von 15.104,66 €.

Begründung:

An der Regionalen Schule „Gotthart–L.–Th. Kosegarten“ der Stadt Wolgast wird über den Träger SHIA e.V. Wolgast eine Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Diese Stelle wird aus Zuschüssen des Landkreises VG und der Kommune finanziert. Leider ist es bisher nicht gelungen, diese Stelle über das Bildungsministerium in eine feste Stelle umzuwandeln.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Schulgesetz M-V (SchulG M-V) sind Schule und Unterricht auf gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler auszurichten. Eine den einzelnen Schülerinnen und Schülern angemessene Förderung von Fähigkeiten, Interessen und Neigungen ist zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Problemen ist durch geeignete Fördermaßnahmen entgegenzuwirken. Der kooperierende Träger der Jugendhilfe und das Jugendamt sind im Bedarfsfall einzubeziehen. Unterricht ist so zu gestalten, dass gemeinsames Lernen und Erziehen von Schülerinnen und Schülern in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kann. Jede Form äußerer Differenzierung dient ausschließlich der Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Die Verwirklichung des vorgenannten Schulauftrags ist auch Auftrag des Schulträgers, sodass an der Notwendigkeit dieser Stelle kein Zweifel bestehen sollte. Die Schulsozialarbeit hat sich bisher bewährt.

Leider muss diese Stelle auch weiterhin über Zuschüsse finanziert werden.

Zwar hat der Träger keinen Anspruch auf den Zuschuss, aber es ist fraglich, ob diese Regelung im Fall eines Rechtsstreites durchsetzbar ist. Der Verein ist nicht in der Lage, den fehlenden Zuschuss aus eigenen Mitteln zu kompensieren.

 

Die Schulsozialarbeiterin ist mit 30 Std. pro Woche an der Schule beschäftigt.

 

Antragstellung Kofinanzierung 2024 Stadt Wolgast:          15.104,66 €

 

Die Mittel dafür sind im Haushalt 2024 eingestellt.

 

Der Träger SHIA e.V. Wolgast erhielt eine Kofinanzierung für das Jahr 2023 in Höhe von 14.728,28 €.

 

Damit geht für die Regionale Schule „Gotthart L.-Th. Kosegarten“ eine Kostensteigerung im Verhältnis zum Vorjahr wie folgt einher:

 

Schule

2022

2023

2024

Erhöhung der Kofinanzierung zum
Vorjahr (2023)

Regionale Schule mit Grundschule "Gotthart - L. - Th. Kosegarten"

13.432,50 €

14.728,28 €

15.104,66

376,38 €

 

Die Kostensteigerung ergibt sich aus dem Umstand, dass allgemeine jährliche Tarifsteigerungen sowie die Erhöhung allg. Verwaltungskosten durch den Schulträger mitzutragen sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Kofinanzierung zu gewähren.

 

Anlagen:

-    Antrag auf Förderung der Schulsozialarbeit

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

15.104,66

Jährlich in Folge:

ca. 15.100,00 € - 15.550,00 €

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2021:

13.052,75 €

Produkt.

24300.

Konto

54190

Betrag im Jahr 2022:

13.432,50 €

Betrag im Jahr 2023:

14.728,28 €

Betrag im Jahr 2024:

15.104,66 €