Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“.
Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Bioenergie.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.
Begründung:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast ist das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 teilweise als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB und teilweise als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Tierproduktion ausgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB. Die Planungsleistungen dafür wird das Planungsbüro UPEG aus Trassenheide erbringen.
Anlagen:
Übersichtsplan
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. . |
Konto |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
|