Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes i.V.m. dem B-Plan Nr. 39 „PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“.
Das Plangebiet umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich nördlich der Bundesstraße B 111 sowie 270 m westlich der Ortslage Pritzier mit einer Größe von etwa 60 ha und die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 139, 142, 143, 152 (teilweise) 155 der Flur 5 der Gemarkung Pritzier.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 39 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.
Begründung:
Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Stadt Wolgast für das ehemalige Gemeindegebiet Hohendorf ist der Planbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr.9 BauGB ausgewiesen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 bedarf somit einer Änderung des Teilflächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlagen:
Übersichtskarte
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