Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „PVA Seckeritz - nördlich des Apfelweges"OT Seckeritz der Gemeinde Zemitz.
Das Plangebiet umfasst jeweils teilweise die Flurstücke 93, 94, 95 und 96 der Flur 1 der Gemarkung Seckeritz. Es befindet sich nördlich des Apfelweges und hat eine Größe von ca. 20 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen.
Hinweis: Eine Beschlussfassung über diese Vorlage
erfolgt nur bei positiver Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen BP Nr. 2.
Begründung:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zemitz ist das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB ausgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlagen:
Übersichtsplan
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. . |
Konto |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
|