Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Wehrland.
Begründung:
In der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB legt die Gemeinde die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest und grenzt damit für alle bestehenden Zweifelsfälle den nachweislich vorhandenen Innenbereich vom Außenbereich deklaratorisch ab. Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Zu empfehlen ist die Ergänzungssatzung in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung aufzustellen.
Derzeit existiert für den Ortsteil Wehrland keine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Die Kosten zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Wehrland belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf ca. 10.000 €. Im Haushalt der Gemeinde Zemitz für das HHJ 2024 sind diese bereits eingestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 10.000,00 € |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
10.000,00 € |
Produkt. 5110. |
Konto 5625 |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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