Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Der Beschluss beinhaltet die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Soweit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, ist dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen (Rechtsanspruch).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 der
Gemeindevertretung Krummin empfohlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr
2021 die Entlastung zu erteilen.
Anlagen: