Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule – Grundschule Wolgast – mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage).
Der Beschluss der Stadtvertretung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität vom 15.03.2010 (Beschluss-Nr.: 01-B 2010-016) wird aufgehoben.
Begründung:
Gem. § 45 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) besteht für volljährige Schülerinnen und Schüler (SuS) oder die Erziehungsberechtigten ab dem Übergang in weiterführende Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein entsprechender Aufnahmekapazitäten.
Die Aufnahmekapazität einer Schule ist gem. § 45 Abs. 2 SchulG M-V so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.
Gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V) erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem Landkreis V-G als zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 15.03.2010 (01-B 2010-016) wurde für die Regionale Schule „Gotthart–L.–Th. Kosegarten“ und die Grundschule Wolgast, Baustraße 16 in 17438 Wolgast eine Gesamtaufnahmekapazität von max. 750 SuS festgelegt.
Die Festsetzung der Aufnahmekapazität einer Schule ist gem. § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) per Satzung zu regeln.
In Abstimmung mit dem Schulleiter der Grundschule Wolgast wurde eine entsprechende Satzung erstellt und hierin eine Aufnahmekapazität ermittelt.
Das Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der o.g. Schule steht derzeit noch aus.
Aufgrund der Notwendigkeit empfiehlt die Verwaltung, die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule - Grundschule Wolgast - mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025 zu beschließen und den Beschluss vom 15.03.2010 (01-B 2010-016) aufzuheben.
Entgegen der Beschlussfassung für die Schule Heberlein und die Regionale Schule Kosegarten wurde die Beschlussfassung Grundschule Wolgast wegen des Erweiterungsbaus (Container) zurückgestellt.
Anlagen:
- Entwurf der Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten
- Beschluss aus 2010
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