Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V sowie Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Stadtvertretung Wolgast den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2021.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zum 31.12.2021 in der Zeit vom 22.01.2024 – 19.03.2024 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme
beträgt |
3.174.652,17 EUR |
Das
Jahresergebnis 2021 beträgt |
0,00 EUR |
Die
Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus
in Höhe von |
255.690,51 EUR |
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom berät in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Beschlussfassung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ zu empfehlen.
Anlagen:
· Jahresabschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Historische Altstadt“ der Stadt Wolgast zum 31.12.2021 inkl. Anlagen
· Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast