Betreff
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters
Vorlage
01-BV 2024-053
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der am 24.02.2024 vorgenommenen Wahl des Kameraden Andreas Kycia zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wolgast und des Kameraden Mario Padowski zu seinem Stellvertreter zu.

 

Begründung:

Gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) in der Fassung vom 31.12.2015 wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr für 6 Jahre ein Mitglied aus ihrer Mitte als Ortswehrführer und ein Mitglied als seinen Stellvertreter.

 

Das Wahlverfahren ist in einer Satzung zu regeln.

Gemäß § 12 Abs. 5 der o.g. Satzung ist gewählt, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Von insgesamt 75 stimmberechtigten waren 48 Kameraden anwesend. Es ist somit eine Mehrheit von 32 Stimmen erforderlich.

 

Zur Wahl des Ortswehrführers stand der Kamerad Andreas Kycia.

Mit insgesamt 43 Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen hat er die geforderte Mehrheit von zwei Dritteln erreicht.

 

Mit 46 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der Kamerad Mario Padowski mit der notwendigen zwei Drittel Mehrheit zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Für das Amt des Ortswehrführers und seines Stellvertreters sind nach § 12 Abs. 6 der o.g. Satzung i. V. m. der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V Voraussetzungen zu erfüllen.

Sowohl der Kamerad Andreas Kycia als auch der Kamerad Mario Padowski verfügen über die notwendigen Qualifikationen.

 

Die Aufwandsentschädigungen sind in folgender Höhe zu zahlen:

Ortswehrführer: 200,00 € / Monat, 2.400,00 € / Jahr

Stellvertreter: 100,00 € / Monat, 1.200,00 € / Jahr

 

Nach § 12 Abs. 1 S. 3 BrSchG M-V bedarf die Ernennung des gewählten Wehrführers und seines Stellvertreters zum Ehrenbeamten der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die Stadtvertretung diese Zustimmung erteilt.

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

3.600,00 €

Jährlich in Folge:

3.600,00 €

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

3.600,00 €

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

3.600,00 €

Produkt.

12600.

Konto

5019

Betrag im Jahr 2024:

3.600,00 €

Betrag im Jahr 2025:

3.600,00 €

Betrag im Jahr 2026:

3.600,00 €