Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Krummin
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV
M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.04.2024 und nach
Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den
genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
|
|
|
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
387.380 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
553.660 EUR |
|
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-122.760 EUR |
|
|
|
|
||
2. im Finanzhaushalt auf |
||
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
381.780 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von |
504.470 EUR |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen von |
-122.690 EUR |
|
|
|
|
|
|
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
195.820 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
von |
610.600 EUR |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit von |
-414.780 EUR |
|
|
|
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt auf |
85.900 EUR. |
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
38.178 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
||
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
|
|
||
(Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
|
||
b) für die Grundstücke |
|
|
||
(Grundsteuer B) auf |
350 v. H. |
|
||
|
|
|
||
|
2. Gewerbesteuer auf |
380 v. H. |
||
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§
7
Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes
werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14
Abs. 3
GemHVO-Doppik für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.
2.
Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze
für ordentliche Auszahlungen zu
Gunsten von Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig
deckungsfähig erklärt.
§ 8
Regelungen zur Übertragbarkeit
1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche
Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines
Teilhaushaltes für ganz oder
teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im
Haushaltsfolgejahr erreicht
werden kann.
2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1
GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar
erklärt, auch wenn der Haushalt
im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im
Haushaltsfolgejahr
nicht erreicht werden kann.
3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen
zu überplanmäßigen und
außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen.
§ 9
Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung
von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27
GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im
Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.
Nachrichtliche
Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
|
|
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich |
-164.218,85 EUR. |
|
|
|
2. |
Zum Finanzhaushalt |
|
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.
Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
299.340,25 EUR. |
|
|
|
3. |
Zum Eigenkapital |
|
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
1.414.781,14
EUR. |
|
|
|
Krummin, den |
|
|
|
|
Ort, Datum |
|
Siegel |
Hans-Joachim Wussow (Bürgermeister) |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Begründung:
1. Ergebnishaushalt
Der
Ergebnishaushalt der Gemeinde Krummin weist für das Haushaltsjahr 2024 ein
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑166.280 €
aus, welches auch nach Veränderung der Rücklagen nicht ausgeglichen werden
kann. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 43.520,00 € kann das
zuvor genannte Defizit lediglich auf ‑122.760,00 € reduziert werden.
Auch unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Vorjahren (d.h. die
kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsvorjahre) gelingt der Gemeinde kein
Ausgleich ihres Defizites, da sich alle Ergebnisse (kumuliert betrachtet)
bereits im negativen Bereich befinden (mit Ausnahme der Haushaltsjahre 2022 und
2023 - vorläufige Werte). Demzufolge gelingt der Gemeinde Krummin weder zum
Ende des Haushaltsjahres 2024, noch zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung
(bis Ende 2027) ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt (siehe hierzu auch
Punkt 2.1. im Vorbericht - Ergebnisausgleich).
2. Finanzhaushalt
Ähnlich verhält es sich in diesem Jahr auch im
Finanzhaushalt. Auch hier weist die Gemeinde bereits hinsichtlich des Saldos
der laufenden Ein- und Auszahlungen ein negatives Ergebnis in Höhe von
-122.690,00 € aus, welches an dieser Stelle grundsätzlich nicht mehr zur
Deckung der planmäßigen Tilgung ausreichen würde. Da die Gemeinde Krummin
jedoch seit dem 01.01.2024 schuldenfrei ist, fallen fortan auch keine
Tilgungsleistungen für die Gemeinde mehr an. Es bleibt demzufolge bei dem
negativen Saldo in Höhe von -122.690,00 €, welches durch die positiv
vorzutragenden Beträge aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden kann (siehe
hierzu Punkt 2.2. im Vorbericht - Finanzausgleich). Dementsprechend erreicht
die Gemeinde Krummin sowohl im Haushaltsjahr 2024, wie auch in der
mittelfristigen Finanzplanung (bis 2027) den gewünschten Haushaltsausgleich im
Finanzhaushalt.
-> Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung: ‑122.690,00 €
-> Auszahlungen für planmäßige
Tilgung von Investitionskrediten: 0,00 €
-> Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: ‑414.780,00 €
--------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------
Überschuss/ Fehlbetrag: -537.470,00
€
Insgesamt betrachtet (siehe obere Darstellung),
ergibt sich im Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Krummin jedoch ein Fehlbetrag
in Höhe von -537.470,00 €. Aufgrund ihres sehr guten Bankbestandes zum
31.12.2023 in Höhe von 645.534,45 € ist die Gemeinde Krummin in der Lage ihr
planerisches Defizit auszugleichen, so dass die Aufnahme eines zusätzlichen
Kassenkredites bzw. Investitionskredites für 2024 nicht notwendig ist (siehe
hierzu Analyse - Teil I).
3. Verpflichtungsermächtigungen
Die
Maßnahme „Straßenbau Krummin-Mölschow“ ist bereits seit dem Jahr 2023 Gegenstand
der Investitionsplanung der Gemeinde Krummin. So wurde auch mit der
Haushaltsplanung 2023 bereits eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von
34.000 € mit eingeplant, tatsächlich jedoch in 2023 nicht benötigt. Für die
aktuelle Haushaltsplanung wurden Gesamtkosten in Höhe von 568.100,00 € und
Fördermittel in Höhe von 176.400,00 € angemeldet. Um eine reibungslose,
jahresübergreifende Fortsetzung der Investitionsförderungsmaßnahme zu
gewährleisten, ist der Eingang einer vertraglichen Verpflichtung in 2024
in Höhe von 85.900,00 € (zahlungswirksam
jedoch erst in 2025) unumgänglich. Zur Absicherung der bevorstehenden
Auszahlungen in 2025 wurde demzufolge eine VE in Höhe von 85.900,00 € im
Haushalt 2024 veranschlagt, welche vor ihrer Umsetzung allerdings einer
Genehmigung seitens der Rechtsaufsichtsbehörde
bedarf.
4. Kassenkredit
Da die Gemeinde Krummin noch über genügend eigene
liquide Mittel verfügt, bedarf es in diesem Jahr keiner zusätzlichen Ausnahme
eines Kassenkredites. Um jedoch etwaige Liquiditätsschwankungen bzw.
unvorhersehbare Finanzspitzen abdecken zu können, wurden vorsichtshalber die
genehmigungsfreien 10 % der laufenden Einzahlungen als Höchstbetrag der
Kassenkredite in die Haushaltssatzung 2024 mit aufgenommen (38.178,00 €).
5. Hebesätze
Bezüglich der Hebesätze gibt es im Vergleich
zum Vorjahr keinerlei Veränderungen.
6. Stellenplan
Auch der
Stellenplan hat sich gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der ausgewiesenen
Vollzeitäquivalente nicht verändert.
Die Verwaltung empfiehlt, dem
Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krummin für das
Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Anlagen:
·
Haushaltssatzung
einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Krummin für das Haushaltsjahr 2024