Betreff
Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Krummin für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
05-BV 2024-012
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Krummin

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.04.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

387.380  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

553.660  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-122.760  EUR

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

381.780  EUR

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

504.470  EUR

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-122.690  EUR

 

 

 

 

 

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

195.820  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

610.600  EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-414.780  EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

85.900  EUR.

 

 

 

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                                                    38.178 EUR.

 

 

 

§ 5

Hebesätze

 

         Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 

 

     (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

 

 

b)  für die Grundstücke

 

 

     (Grundsteuer B) auf

350 v. H.

 

 

 

 

 

2. Gewerbesteuer auf

        380 v. H.

 

 

 

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

  § 7

Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

 

 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3

            GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

         2. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden gem. § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu

            Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

 

§ 8

Regelungen zur Übertragbarkeit

 

 

1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines  

    Teilhaushaltes für ganz oder teilweise übertragbar erklärt, sofern der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr erreicht

    werden kann.

2. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für ganz oder teilweise übertragbar  

    erklärt, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr

    nicht erreicht werden kann.

3. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt Abs. 1 und 2 entsprechend für Ermächtigungen zu überplanmäßigen und

    außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

                                                                                                                                              

 

 

 

§ 9

Festlegung der Wertgrenze zur Darstellung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Gem. § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind die nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 25 bis 27 GemHVO-Doppik genannten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 5.000 € einzeln im Teilfinanzhaushalt in einer Investitionsübersicht darzustellen.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

 

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-164.218,85  EUR.

 

 

 

2.

Zum Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

299.340,25  EUR.

 

 

 

3.

Zum Eigenkapital

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.414.781,14  EUR.

 

 

 

 

 

 

 

Krummin, den

 

 

 

 

Ort, Datum

 

 

 

 

 

 

 

Siegel

Hans-Joachim Wussow

(Bürgermeister)

 



[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Begründung:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt der Gemeinde Krummin weist für das Haushaltsjahr 2024 ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von ‑166.280 € aus, welches auch nach Veränderung der Rücklagen nicht ausgeglichen werden kann. Durch die geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 43.520,00 € kann das zuvor genannte Defizit lediglich auf ‑122.760,00 € reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Vorjahren (d.h. die kumulierten Jahresergebnisse der Haushaltsvorjahre) gelingt der Gemeinde kein Ausgleich ihres Defizites, da sich alle Ergebnisse (kumuliert betrachtet) bereits im negativen Bereich befinden (mit Ausnahme der Haushaltsjahre 2022 und 2023 - vorläufige Werte). Demzufolge gelingt der Gemeinde Krummin weder zum Ende des Haushaltsjahres 2024, noch zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung (bis Ende 2027) ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt (siehe hierzu auch Punkt 2.1. im Vorbericht - Ergebnisausgleich).

 

2. Finanzhaushalt

 

Ähnlich verhält es sich in diesem Jahr auch im Finanzhaushalt. Auch hier weist die Gemeinde bereits hinsichtlich des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen ein negatives Ergebnis in Höhe von -122.690,00 € aus, welches an dieser Stelle grundsätzlich nicht mehr zur Deckung der planmäßigen Tilgung ausreichen würde. Da die Gemeinde Krummin jedoch seit dem 01.01.2024 schuldenfrei ist, fallen fortan auch keine Tilgungsleistungen für die Gemeinde mehr an. Es bleibt demzufolge bei dem negativen Saldo in Höhe von -122.690,00 €, welches durch die positiv vorzutragenden Beträge aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden kann (siehe hierzu Punkt 2.2. im Vorbericht - Finanzausgleich). Dementsprechend erreicht die Gemeinde Krummin sowohl im Haushaltsjahr 2024, wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2027) den gewünschten Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt.

 

-> Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung:                                                                      ‑122.690,00 €

-> Auszahlungen für planmäßige Tilgung von Investitionskrediten:                                                                                              0,00 €

-> Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                                                         ‑414.780,00 €

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Überschuss/ Fehlbetrag:                                                                                                                                                -537.470,00 €

 

Insgesamt betrachtet (siehe obere Darstellung), ergibt sich im Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Krummin jedoch ein Fehlbetrag in Höhe von -537.470,00 €. Aufgrund ihres sehr guten Bankbestandes zum 31.12.2023 in Höhe von 645.534,45 € ist die Gemeinde Krummin in der Lage ihr planerisches Defizit auszugleichen, so dass die Aufnahme eines zusätzlichen Kassenkredites bzw. Investitionskredites für 2024 nicht notwendig ist (siehe hierzu Analyse - Teil I).

 

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Maßnahme „Straßenbau Krummin-Mölschow“ ist bereits seit dem Jahr 2023 Gegenstand der Investitionsplanung der Gemeinde Krummin. So wurde auch mit der Haushaltsplanung 2023 bereits eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 34.000 € mit eingeplant, tatsächlich jedoch in 2023 nicht benötigt. Für die aktuelle Haushaltsplanung wurden Gesamtkosten in Höhe von 568.100,00 € und Fördermittel in Höhe von 176.400,00 € angemeldet. Um eine reibungslose, jahresübergreifende Fortsetzung der Investitionsförderungsmaßnahme zu gewährleisten, ist der Eingang einer vertraglichen Verpflichtung in 2024 in  Höhe von 85.900,00 € (zahlungswirksam jedoch erst in 2025) unumgänglich. Zur Absicherung der bevorstehenden Auszahlungen in 2025 wurde demzufolge eine VE in Höhe von 85.900,00 € im Haushalt 2024 veranschlagt, welche vor ihrer Umsetzung allerdings einer Genehmigung seitens der  Rechtsaufsichtsbehörde bedarf.

 

4. Kassenkredit

 

Da die Gemeinde Krummin noch über genügend eigene liquide Mittel verfügt, bedarf es in diesem Jahr keiner zusätzlichen Ausnahme eines Kassenkredites. Um jedoch etwaige Liquiditätsschwankungen bzw. unvorhersehbare Finanzspitzen abdecken zu können, wurden vorsichtshalber die genehmigungsfreien 10 % der laufenden Einzahlungen als Höchstbetrag der Kassenkredite in die Haushaltssatzung 2024 mit aufgenommen (38.178,00 €).

 

5. Hebesätze

 

Bezüglich der Hebesätze gibt es im Vergleich zum Vorjahr keinerlei Veränderungen.

 

6. Stellenplan

 

Auch der Stellenplan hat sich gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der ausgewiesenen Vollzeitäquivalente nicht verändert.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung der Gemeinde Krummin für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.

Anlagen:

 

·    Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan der Gemeinde Krummin für das Haushaltsjahr 2024