Betreff
Aufstellungsbeschluss zur 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung für den OT Krummin
Vorlage
05-BV 2024-013
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Krummin beschließt:

1. Die Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krummin. Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krummin umfasst das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Flurstück 42/4 der Flur 7, Gemarkung Krummin in der Größe von ca. 1033 m².

2. Zur Sicherung des Planverfahrens, seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Gemeinde Krummin und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung:

 

Anlass für die Aufstellung der 1. Ergänzung ist der Antrag eines Grundstückseigentümers zur Ermög­lichung der Errichtung eines Wohngebäudes im Ergänzungsgebiet.

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Krummin umfasst das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Flurstück 42/4 der Flur 7, Gemarkung Krummin in der Größe von ca. 1033 m². Das Flurstück befindet sich im Eigentum des Antragstellers.

 

Das genannte Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Krummin in der aktuell geltenden Fassung. Das Flurstück ist dem Außenbereich zuzuordnen. Das Grund­stück grenzt jedoch unmittelbar an den durch Satzung festgelegten Innenbereich, so dass die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die künftige Bebauung durch eine Ergänzung der Klarstellungsatzung geschaffen werden könnten.

 

Die Gemeinde Krummin verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 1. und 2. Änderung. Das Ergänzungsgebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Krummin als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen, so dass sich die Planergänzung mit der gesamt­gemeindlichen Planung in Übereinstimmung befindet.

 

Die Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller wird im Rahmen einer Planungs­kosten­vereinbarung geregelt.

 

Anlagen:

01 Übersichtsplan

02 Antrag – nicht öffentlich

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2023:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025:

     

Betrag im Jahr 2026: