Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr Sauzin rückwirkend zum 01.01.2024 eine Entschädigung in Höhe von
10,00 € pro Einsatz zu zahlen.
Begründung:
Gemäß §11 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V)
haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer
Auslagen.
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Sauzin schlug einen
Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 € vor.
Zurzeit befinden sich in der FF Sauzin 15 Kameraden in der
Einsatzabteilung und 3 Kameraden in der Reserveabteilung.
In den letzten drei Jahren konnte die FF Sauzin folgende Einsatzzahlen
verrechnen:
2023: 9
2022: 7 Ø 7
Einsätze / Jahr
2021: 5
Ausgehend davon, dass pro Einsatz durchschnittlich 5 Kameraden ausrücken
und eine Einsatzpauschale in Höhe von 10,00 € ausgezahlt wird, müsste die
Gemeinde pro Einsatz 50,00€ an die Kameraden auszahlen.
Anhand der genannten Einsatzzahlen hätte dies auf das Jahr bezogen
folgende Auswirkungen:
50,00€ / Einsatz x 7 Einsätze / Jahr = 350,00€ / Jahr
Zu beachten ist, dass sich die Aufwendungen der Gemeinde pro Jahr um ca.
350,00 € erhöhen, sofern der Zahlung einer Einsatzpauschale zugestimmt wird.
Die Gesamtsumme ist abhängig von der Anzahl der Einsätze im Jahr und der Anzahl
der Kameraden, welche am Einsatz teilgenommen haben. Möglicherweise muss der
Betrag für die Haushaltsplanung der Folgejahre an den tatsächlichen Ist-Wert
angepasst werden, sodass ggf. mehr oder weniger als 350,00 € eingeplant werden
müssen.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 350,00 € |
Jährlich in Folge: 350,00 € |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: 350,00 € |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
350,00 € |
Produkt. 12600. |
Konto 5019 |
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Betrag im Jahr 2024: |
350,00 € |
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Betrag im Jahr 2025: |
350,00 € |
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Betrag im Jahr 2026: |
350,00 € |
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