Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.
Aufgrund der §§ 1 Abs.
3, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.November 2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
(LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V
S. 344) in der jeweils zum Zeitpunkt der Satzung gültigen Fassung die Satzung
über den Bebauungsplans Nr. 13 „Östlich
des Lütower Weges“ OT Neuendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B).
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,55 ha und befindet sich im Ortsteil (OT) Neuendorf, östlich und teilweise westlich des Lütower Weges. Nordöstlich grenzt der Planbereich an die Gemeindestraße „Netzelkower Weg“ des OT Neuendorf. Östlich und südlich grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nordwestlich schließt der Planbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Westlich des Lütower Weges“ an. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Kreisstraße K 29. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
2. Die Begründung (einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) des Bebauungsplans Nr. 13 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung am 28.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges“ im OT Neuendorf.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 erfolgte nach §§ 2ff. BauGB. Eine Umweltprüfung war durchzuführen.
Anlagen:
Übersichtskarte
01 Planzeichnung
02 Begründung
03 Umweltbericht
04 Bestandsbiotope
05 städtebaul. Konzept mit Pflanzplänen
06 Schallimmissionsprognose
07 AfB
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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