Betreff
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast 2023
Vorlage
05-IV 2024-015
Art
InfoVorlage • Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag:

 

Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 4 KPG hat die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 des § 3 KPG zu berichten.

 

Auszüge aus dem KPG

„(3) Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. …“

„(4) Soweit ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich oder auf Verlangen über die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zu berichten. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat diese Berichterstattung in seinen Bericht nach Absatz 3 einzubeziehen.“

 

Die Gemeindevertretung Krummin nimmt den beiliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für das Jahr 2023 gemäß § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) zur Kenntnis.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Tätigkeitsbericht ebenfalls thematisiert und zur Kenntnis genommen.

Anlagen:

 

Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast 2023

Finanzielle Auswirkungen:  Ja /  Nein

Finanzierung

Insgesamt:

     

Jährlich in Folge:

     

Zuschüsse/ Beiträge:

     

Eigenanteil:

     

Veranschlagung im

Ergebnishaushalt:

 Ertrag              /

 Aufwand

 

Finanzhaushalt:

 Einzahlung      /

 Auszahlung

Betrag im Jahr 2022:

     

Produkt.

     .

Konto

     

Betrag im Jahr 2023:

     

Betrag im Jahr 2024:

     

Betrag im Jahr 2025: