Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das Leitbild der Wolgaster Museen und nimmt den Arbeitsstand des Museumskonzepts zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Museumskonzept fortzuschreiben und den Sozial- und Kulturausschuss darüber zu informieren. Zudem wird die Verwaltung mit der Einwerbung von Fördermitteln beauftragt. Als Grundlage für die Beantragung sind im Haushalt 2025 Haushaltsmittel für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie/ ggf. Leistungsphase 1-2 in Höhe von 20.000 € für den Erhalt und die Ertüchtigung der städtischen Museen aufzunehmen.
Begründung:
Die Wolgaster Museen sind das Gedächtnis der Stadt. Die Stadt Wolgast hat
den gemeinnützigen und öffentlichen Auftrag, das kulturelle Erbe der Stadt und
des Umlandes zu bewahren und im kulturgeschichtlichen Kontext zu vermitteln.
Das Leitbild charakterisiert die musealen Einrichtungen und ihre Funktion sowie
Aufgaben in Wolgast.
Die Stadtvertretung bekennt sich zur Wolgaster Museumslandschaft, was ein
ideelles Bekenntnis darstellt. Aus dem Leitbild können notwendige Maßnahmen zur
Sicherung und Entwicklung der Museen durch die Stadtverwaltung oder den
beauftragten Träger abgeleitet werden. Das Ziel ist es, das kommunale und
regionale Erbe für die Wolgasterinnen und Wolgaster, Gäste sowie die Forschung
zu präsentieren und zugänglich zu halten.
Das Museumskonzept wird, ausgehend vom aktuellen Arbeitsstand, regelmäßig
fortgeschrieben und dem Sozial- und Kulturausschuss zur Kenntnis gegeben.
Grundlegend soll das Museumskonzept zudem dazu dienen, Förderprogramme zu
nutzen, welche den Wolgaster Museen zu Gute kommen.
Damit soll die Museumslandschaft weiterhin attraktiv gehalten und
nachhaltig aufgestellt werden.
Anlagen:
Leitbild der Wolgaster Museen
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
||
Insgesamt: |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: |
Eigenanteil: |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
|
Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
|
Produkt. . |
Konto |
|
Betrag im Jahr 2024: |
|
||
Betrag im Jahr 2025: |
|
||
Betrag im Jahr 2026: |
|
|