Betreff
Umfirmierung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH ab 01.01.2024
Vorlage
01-BV 2024-092
Art
Beschlussvorlage • StV Wolgast

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Umfirmierung der Gesellschaft von der „Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH“ in die „Wolgaster Kulturgesellschaft gGmbH“.

 

Begründung:

Angesichts der neuen Ausrichtung und Entwicklung zur Kulturgesellschaft wird die Umfirmierung der „Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH“ vollzogen. Die Neuausrichtung der Gesellschaft von einer Organisation, die sich primär mit arbeitspolitischen Maßnahmen (AGHS) befasste, hin zu einer breiter aufgestellten Kultureinrichtung, spiegelt sich nun auch im neuen Firmennamen wider. Der vorbehaltliche Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Umfirmierung wurde am 04.12.2023 gefasst, ebenso wie das mehrheitlich positive Votum des Beirates am 26.02.2024.

Die Entscheidung basiert auf fundierten Gründen, die dieser Entwicklung zugrunde liegen:

  1. Erweiterter Tätigkeitsbereich: Seit 2019 hat sich die Gesellschaft verstärkt der Leitung und Organisation der Städtischen Museen, der Stadtinformation und der Organisation städtischer Veranstaltungen im Auftrag der Stadt Wolgast gewidmet. Diese erweiterte Aufgabenstellung geht über die ursprüngliche Ausrichtung hinaus, die primär auf arbeitspolitische Maßnahmen fokussiert war.
  2. Abbildung der neuen Tätigkeitsbereiche im Namen: Die Umfirmierung reflektiert die breitere Aufstellung der Gesellschaft und soll dies auch im Namen widerspiegeln, indem der kulturelle Aspekt stärker hervorgehoben wird.
  3. Begrenzte Rolle bei der Integration von Langzeitarbeitslosen: Die Integration von Langzeitarbeitslosen auf den 1. Arbeitsmarkt bleibt zwar ein wichtiges Anliegen, stellt aber nur einen kleinen Teil der Aktivitäten der Gesellschaft dar. Die breitere Palette von Kultur- und Veranstaltungsaktivitäten sowie die Verwaltung städtischer Einrichtungen sind mittlerweile zentrale Aufgabenbereiche geworden.
  4. Anpassung an die veränderten Schwerpunkte: Die Umfirmierung ermöglicht eine Anpassung an die veränderten Schwerpunkte der Gesellschaft und unterstreicht ihre neue Ausrichtung als bedeutende Kultureinrichtung in Wolgast.

Die Umfirmierung hat umfassende Folgen für verschiedene Aspekte der Gesellschaft. Es bedarf rechtlicher Schritte wie der Anpassung und Eintragung im Handelsregister sowie der Änderungen in der Satzung und anderen juristischen Dokumenten, um den neuen Namen und die erweiterten Tätigkeitsbereiche rechtlich zu verankern. Die visuelle Identität und Markenbildung müssen entsprechend angepasst werden, ebenso wie die interne Anpassung von Mitarbeitern und Prozessen.

Die Geschäftsführung der Wolgaster Kulturgesellschaft wird durch Ihren Gesellschafter beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses einzuleiten. Dies umfassten insbesondere die rechtlichen Schritte, die Neugestaltung der visuellen Identität, die interne Anpassung sowie die Entwicklung einer effektiven Kommunikationsstrategie zur Information aller relevanten Stakeholder über die Veränderungen und die neue Ausrichtung.

Insgesamt wird die Umfirmierung als wichtiger Schritt angesehen, um die Kulturgesellschaft der Stadt Wolgast zu stärken und ihre Rolle als Kultureinrichtung zu festigen und auszubauen. Die langfristigen Auswirkungen sollen die strategische Ausrichtung, Identität und Ziele der Gesellschaft positiv beeinflussen und unterstützen.