Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren für die sieben geplanten Maßnahmen zur Sanierung, Erweiterung bzw. Neuerrichtung von Spielplätzen in der Stadt Wolgast und ihren Ortsteilen einleiten und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.
Dies betrifft die Spielplätze in den Ortsteilen Pritzier, Schalense, Buddenhagen, Hohendorf sowie in Wolgast selbst die Spielplätze am Tannenkampweg, Am Katharinenberg und im Tierpark.
Begründung:
Im Dezember 2023 trat die Spielplatzförderrichtlinie 2023 in Kraft. Die Antragsfrist endete für das Jahr 2024 am 28.02.2024.
Die Stadt Wolgast hat 7 Anträge fristgerecht eingereicht. Für alle Anträge erhielt die Stadt Zuwendungsbescheide für die Sanierung, Erweiterung oder Neuerrichtung von Spielplätzen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu 80 % gefördert, bis zu einem Zuwendungshöchstbetrag von 15.000 €. Die Maßnahmen sind in 2024 abzuschließen.
Im Ortsteil Pritzier soll die erstmalige Errichtung eines Spielplatzes erfolgen.
Gesamtausgaben = 18.750 €, Förderung = 15.000 €, Eigenanteil = 3.750 €
Weiterhin sollen in den Ortsteilen Schalense und Buddenhagen die vorhandenen Spielplätze erweitert werden. Gesamtausgaben = 18.750 €, Förderung = 15.000 €, Eigenanteil = 3.750 €
Der Spielplatz in Hohendorf im Peeneblick soll eingezäunt sowie ein Gerät ausgetauscht werden. Gesamtausgaben = 10.000 €, Förderung = 8.000 €, Eigenanteil = 2.000 €
Auf den Spielplätzen am Tannenkampweg und Katharinenberg 2 soll je ein Spielgerät durch ein neues ersetzt werden.
Gesamtausgaben = 15.000 €, Förderung = 12.000 €, Eigenanteil = 3.000 €
Für die Sanierung des Spielplatzes im Tierpark Wolgast wird ebenfalls eine Förderung von 15.000 € gewährt, zuzüglich des Eigenanteils von 3.750 €.
Gesamtsumme Zuwendungen: 92.000 €
Gesamtsumme Eigenanteile: 21.000 €
Gesamtinvestition: 113.000 €
Die Eigenanteile sind durch geplante Haushaltsmittel gesichert.
Über die Beantragung und Bewilligung wurde bereits im Bauausschuss mittels Infovorlage informiert.
Mit der heutigen Beschlussvorlage sollen der Bürgermeister und seine Verwaltung durch die Stadtvertretung Wolgast ermächtigt werden, dass Vergabeverfahren durchführen und die Zuschläge zu den einzelnen Auftragsvergaben erteilen zu können.
Aufgrund der Neuregelungen der Kommunalverfassung M-V im § 22 Abs. 4a ist eine weitere Beschlussfassung zur Auftragsvergabe (nach Durchführung der Ausschreibung) dann nicht mehr notwendig.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Insgesamt: 113.000,00 € |
Jährlich in Folge: |
Zuschüsse/ Beiträge: 92.000,00 € |
Eigenanteil: 21.000 |
Veranschlagung im |
Ergebnishaushalt: |
Ertrag / |
Aufwand |
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Finanzhaushalt: |
Einzahlung / |
Auszahlung |
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Produkt. 36600. |
Konto 78561 |
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Betrag im Jahr 2024: |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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