Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt mit Inkrafttreten des § 22 Abs. 4a KV M-V (neu) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 3 j der Hauptsatzung der Stadt Wolgast analog, dass der Bürgermeister der Stadt Wolgast die Vergabeverfahren der Planungsleistungen für den Anbau der Regionalen Schule Kosegarten Wolgast und die daraus resultierenden Zuschläge für die Auftragsvergaben erteilen soll.
Begründung:
Gemäß der derzeit geltenden Hauptsatzung ist bislang nur die Übertragung
auf den Hauptausschuss bzw. an den Bürgermeister gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V
geregelt. Der neue Absatz 4a des §
22 der neuen Kommunalverfassung M-V existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht
und wird erst nach der Kommunalwahl 2024 in Kraft treten. Er lautet inhaltlich:
"Die Gemeindevertretung entscheidet
über die Einleitung von Vergabeverfahren und die Erteilung des Zuschlages bei
Auftragsvergaben, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden
Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den
Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
übertragen." Hier ist zu erkennen, dass der neue Absatz 4a auch die
Einleitung von Vergabeverfahren regelt, anders als der bisherige Absatz 4 des §
22 in dem es nur um die reine Auftragserteilung ging.
Eine Übertragung der Befugnis zur Einleitung von Vergabeverfahren ist
wertgrenzenmäßig derzeit in der Hauptsatzung noch nicht geregelt. Dadurch ist
nach Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung erst einmal vor der Einleitung
aller Vergabeverfahren ein Beschluss der StV notwendig. Um in der Zeit zwischen
der Kommunalwahl am 09.06.2024 und der ersten regulären Stadtvertretersitzung
im September 2024 handlungsfähig zu sein, entschied sich die Verwaltung zur
Fassung des hier in Rede stehenden Beschlusses zur Ermächtigung des
Bürgermeisters zur Einleitung des Vergabeverfahrens.
Finanzielle
Auswirkungen: Ja / Nein |
Finanzierung |
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Produkt. 21501. |
Konto 78522 |
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Betrag im Jahr 2025: |
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Betrag im Jahr 2026: |
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Betrag im Jahr 2027: |
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215012024002 |