Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Sauzin den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2021.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Sauzin zum 31. Dezember 2021 in der Zeit vom 28.03.2023 bis 27.03.24 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme beträgt |
3.204.882,47 EUR |
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Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt |
12.153,55 EUR |
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Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
12.153,55 EUR |
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Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
22.120,49 EUR |
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Durch das positive Jahresergebnis mussten keine Entnahmen aus der
zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag vorgenommen werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 der Gemeindevertretung Sauzin empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beschließen.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Sauzin zum 31.12.2021 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast