Betreff
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Sauzin für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
06-BV 2024-015
Art
Beschlussvorlage • Gemeindevertretung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M‑V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung ist die abschließende Bewertung der Haushaltsführung. Der Beschluss beinhaltet die Billigung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Soweit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, ist dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen (Rechtsanspruch).
Anlagen: