Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. Abschnitt 7 der GemHVO-Doppik beschließt die Gemeindevertretung Sauzin den als Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Begründung:
Gemäß § 3a KPG hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss der Gemeinde Sauzin zum 31. Dezember 2022 in der Zeit vom 13.05.2024 bis 27.05.24 geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Bilanzsumme beträgt |
3.201.382,81 EUR |
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Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt |
-35.026,63 EUR |
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Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
0,00 EUR |
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Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag aus von |
74.675,47 EUR |
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Da der Jahresfehlbetrag im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, konnte gemäß § 18
(4) GemHVO-Doppik durch die Entnahme der investiv gebundenen Zuweisungen aus
der zweckgebundenen Kapitalrücklage der Jahresfehlbetrag um 23.984,96 EUR verbessert
werden. Zur weiteren Ergebnisverbesserung führte die Entnahme der
zweckgebundenen Kapitalrücklage aus Zuweisungen nach § 23 FAG M-V in Höhe von 11.041,67
EUR gemäß § 18 (6) GemHVO-Doppik M-V.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Am Peenestrom hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 der Gemeindevertretung Sauzin empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zu beschließen.
Anlagen:
• Jahresabschluss der Gemeinde Sauzin zum 31.12.2022 inkl. Anlagen
• Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wolgast